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Klage der DUH zwingt Netto-Online zur Rücknahme von Elektroschrott

Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt Netto-Online zur kostenlosen Rücknahme von gebrauchten LED- und Energiesparlampen.

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Online Händler NeS GmbH (Netto-Online.de) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rückgaberechte von Verbrauchern gegenüber dem Online-Handel gestärkt. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte gegen die Internetrepräsentanz des drittgrößten deutschen Discounters Netto Marken-Discount auf Rücknahme von Altlampen geklagt. Das Gericht entschied, dass Netto-Online ausgediente Beleuchtungskörper wie LED- und Energiesparlampen kostenfrei zurücknehmen und aktiv über die Rückgabemöglichkeiten informieren muss.

„Damit Elektroschrott nicht im Hausmüll oder der Umwelt landet, ist der Online-Handel gesetzlich verpflichtet, ihn kostenfrei zurückzunehmen. Durch die Corona-Krise boomt der Versandhandel und dennoch müssen wir die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern erst einklagen. Jetzt kommt es darauf an, dass nicht nur Netto-Online die Rücknahme möglichst einfach und verbraucherfreundlich umsetzt, sondern alle Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen. Das bedeutet: Sie müssen auf ihren Webseiten umfassend informieren sowie unkomplizierte Rücknahmeangebote an stationären Sammelstellen bereitstellen“, fordert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Rücknahmepflichtige Händler müssen eigene Rückgabemöglichkeiten schaffen und über Rückgaberechte informieren

Im vorliegenden Fall verwies Netto-Online Verbraucher, die ausgediente Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, an das Rücknahmesystem Electroretoure24. Richtigerweise schloss Electroretoure24 den Versand von gebrauchten Altlampen zur Entsorgung per Paketversand aufgrund der Bruchgefahr und des Schadstoffgehalts aus. Verbraucher wurden jedoch nicht ausreichend über ihre in diesem Fall geltenden Rückgaberechte informiert. Bei Rückgabetests der DUH verwies Electroretoure24 zudem für kaputte Energiesparlampen auf die Abgabestellen im stationären Handel, ohne – wie gesetzlich verpflichtet – eigene Rückgabemöglichkeiten anzubieten.

Rechtsanwalt Roland Demleitner vertrat die DUH vor Gericht und betont die Bedeutung des Urteils für den Verbraucherschutz: „Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde nun erstmals ein Online-Händler auch in der Berufungsinstanz zur Einhaltung der eigenen Rücknahmepflichten nach § 17 Absätze 1 und 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verurteilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bekräftigt, dass es sich bei der Rücknahmepflicht um eine wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelung handelt, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dient. Ebenso bestätigt das Gericht, dass rücknahmepflichtige Händler eigene Rückgabemöglichkeiten schaffen und Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen über ihre Rückgaberechte informieren müssen.“

Tests der DUH haben wiederholt erhebliche Probleme bei der gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahme von Elektroaltgeräten im Online-Handel aufgezeigt. Die DUH fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf, eigene verdeckte Testbesuche durchzuführen und bei Verstößen hohe Bußgelder zu verhängen. Solange die Behörden untätig bleiben, wird die DUH die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter kontrollieren und notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen.

„Es kann nicht sein, dass wir mit unseren Tests immer noch Probleme feststellen, obwohl auch der Online-Handel seit mehr als vier Jahren zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet ist. Die zuständigen Überwachungsbehörden werden ihrer Kontrollfunktion offensichtlich nicht gerecht. Dies gefährdet unsere Umwelt und Gesundheit, da Elektroschrott oft mit giftigen Schwermetallen und Schadstoffen belastet ist. Die Bundesländer müssen dringend ausreichend Personal bereitstellen, damit wichtige Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden“, sagt der Stellvertretende Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Philipp Sommer.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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