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VERE zum ElektroG3-Entwurf: Grundsätzlich sinnvoll und zielorientiert

Am 15. Oktober 2020 hat der VERE-Verband gegenüber dem Bundesumweltministerium seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zu einem Ersten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3 Referentenentwurf) abgegeben.

Die Änderungswünsche von VERE sind durchaus überschaubar, da VERE den Entwurf grundsätzlich als sinnvoll und zielorientiert erachtet, der Bürokratieaufwand zumindest nicht viel größer wird und Chancen auf eine qualitativ sowie quantitativ hochwertige Sammlung und Verwertung/Wiederverwendung bei gleichzeitig gestiegener Marktfairness gegeben sind.

Bei der Prüfung und Bewertung der geplanten Änderungen im ElektroG hat sich VERE drei zentrale Fragen gestellt:

  • Sind die Änderungen geeignet, die Sammelmenge an Elektro- und Elektronikaltgeräten signifikant zu steigern und die Qualität der Verwendung und Verwertung zu verbessern?
  • Führen die Änderungen zu einem fairen Wettbewerb zwischen ordnungsgemäß registrierten Herstellern und Trittbrettfahrern, die meist unreguliert aus Drittländern nach Deutschland importieren?
  • Stehen zusätzliche Belastungen für Hersteller und Vertreiber im Verhältnis zu möglichen positiven Effekten zum Schutz der Umwelt und der Ressourcen?

Die Bewertung des ElektroG-Referentenentwurfs unter diesen drei Kriterien sind in der VERE-Stellungnahme zu finden, die hier heruntergeladen werden kann.

Zusammenfassend möchte VERE positiv bemerken, dass eine Reihe von Vorschlägen berücksichtigt wurden, die der Verband bereits in seiner Stellungnahme zum geplanten ElektroG3 vom 25. Juni 2019 eingereicht hat. Dies bestätigt die Meinung von VERE, dass der kontinuierliche Austausch über die Auswirkungen von Gesetzen im Marktgeschehen zu besseren Gesetzen führt. Umso mehr würde sich der Verband über eine Berücksichtigung seiner Änderungsvorschläge freuen.

Quelle: VERE

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