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Elektroschrott: Verfehltes Sammelziel – Lasche Vorgaben

Die vom Umweltbundesamt aktuell veröffentlichten Zahlen zur Sammlung von Elektroschrott sind nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Offenbarungseid für eine verfehlte Kreislaufwirtschaftspolitik von Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Demnach wurde 2018 in Deutschland für Elektroschrott lediglich eine Sammelquote von 43 Prozent erreicht. In Deutschland wird mehr Elektroschrott illegal entsorgt und exportiert, als ordnungsgemäß entsorgt. Selbst das niedrige EU-Sammelziel von 45 Prozent für das Jahr 2018 wurde gerissen. Das von der EU ab 2019 vorgegebene Sammelziel von 65 Prozent rückt in weite Ferne.

„Dass mehr als die Hälfte des oft mit Schadstoffen belasteten Elektroschrotts illegal entsorgt und exportiert wird, ist das Ergebnis einer erfolglosen und wirtschaftsfreundlichen Politik von Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Es ist inakzeptabel und geradezu fahrlässig, dass Discounter, die in großer Menge Elektrogeräte verkaufen, nicht zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet sind. Bei der anstehenden Überarbeitung des Elektrogesetzes muss die Rücknahmepflicht des Handels entsprechend ausgeweitet werden“, fordert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin, Barbara Metz.

Rücknahmepflicht verschärfen, mehr Verbraucherinformation

Zukünftig sollten Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche von bereits 100 Quadratmetern und nicht erst 400 Quadratmetern zur Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet werden. Dann müssten auch Discounter wie Lidl und Aldi, die häufig Elektrogeräte als Aktionsware verkaufen, Geräte zurücknehmen.

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Die laschen Vorgaben für Handel und Industrie zur Sammlung von Elektroaltgeräten müssen dringend verschärft werden. Sie entlassen bislang viele Unternehmen aus der Verantwortung, weil die gesetzliche Sammelquote nur von der gesamten Branche, nicht jedoch von den einzelnen Akteuren umgesetzt werden muss. Umweltministerin Schulze muss nachbessern und dafür sorgen, dass die Einhaltung der Sammelquote für Elektroschrott von den einzelnen Unternehmen sichergestellt wird. Hierzu gehört es auch, deren Sammelergebnisse zu veröffentlichen. Sammelangebote müssen zudem flächendeckend erfolgen.“

Nur wenn Verbraucher über die Rücknahme von Elektroschrott informiert würden, brächten sie diese auch zurück in die Läden. Deshalb sollten Händler am Verkaufsregal und auf jeder Produktwebseite auf die kostenlosen Entsorgungsmöglichkeiten hinweisen müssen und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden. Die rasant ansteigenden Elektroschrottmengen belegten, dass ein verbessertes Öko-Design, die Reparatur und Wiederverwendung von Geräten dringend politisch gefördert werden muss.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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