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UBA-Positionspapier zur anstehenden Revision der Altfahrzeugrichtlinie

Das Umweltbundesamt schlägt sieben Punkte vor, deren Übernahme in die europäische Richtlinie vorteilhaft wäre.

Die Vorstellungen bewegen sich dabei in die gleiche Richtung wie die der Recyclingverbände bvse, FAR und BDSV, die zusammen mit der Automobilindustrie im Wirtschaftskreis Altfahrzeuge ebenfalls unter anderem in der Änderung des Fahrzeugzulassungsrechts den Hebel zu den notwendigen Veränderungen sehen.

Zentraler Punkt ist und bleibt die Stärkung des Verwertungsnachweises: Ohne einen von einem zertifizierten Demontagebetrieb ausgestellten Verwertungsnachweis sollte ein Fahrzeug nicht mehr endgültig stillzulegen sein. Das heißt, Steuern und Versicherungen sind solange zu zahlen, bis eine entsprechende Prüfung durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt ist. Mit einer solchen Maßnahme, die den Letzthalter mitverantwortlich für die ordnungsgemäße Verwertung des von ihm erzeugten Abfalls macht, würden viele Fahrzeuge nicht einfach mit ungeklärtem Verbleib verschwinden.

Das Posititionspapier in englischer Sprache

Quelle: bvse und UBA

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