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Corona-Krise: Das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik

Die Bundesregierung bringt das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg. Sie spannt damit einen Schutzschirm für Beschäftigte, Selbständige und Unternehmen auf.

Kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler erhalten sehr umfangreiche und rasche Unterstützung:

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Soforthilfe ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Die Länder werden noch bekanntgeben, welche Behörde im jeweiligen Land zuständig ist. Die Soforthilfe sieht folgende Zuschüsse vor:

  • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
  • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro
  • Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.

Die Realwirtschaft wird in umfassendem Maße unterstützt, um Unternehmen sowie Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze zu schützen:

Der Bund gründet einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet und großvolumige Hilfen gewähren kann. Er ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme. Der Fonds erhält:

  • 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen
  • 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
  • Mit bis zu 100 Milliarden Euro kann der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren.

Über die staatliche KfW wird ein Milliarden-Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt, um Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dazu stellt die KfW in unbegrenztem Volumen verschiedene Kreditprogramme bereit. Dies lindert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen.

Ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Programme ist hier abrufbar.

Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:

  • Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden
  • Steuervorauszahlungen können angepasst werden
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet.

Mehr dazu hier.

Unternehmen können Kurzarbeitergeld nun bereits beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Mit dem Kurzarbeitergeld können betroffene Unternehmen Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Dies schließt auch Leiharbeitnehmer ein.

Details zum Kurzarbeitergeld

Quelle: bvse

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