Klimaschutz als Menschenrecht anerkannt, aber Grundrechte der Bauernfamilien noch nicht beeinträchtigt. Berufung zugelassen.
Der Verhandlungstermin zur Klimaklage von drei Bauernfamilien und Greenpeace am 31. Oktober 2019 endete mit einer Abweisung der Klage von insgesamt 13 Klägerinnen und Klägern. Nach fünfstündiger Verhandlung entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Klage auf mehr Klimaschutz zwar grundsätzlich zulässig sein könnte, aber das Gericht in diesem konkreten Fall keine Rechtsverletzung sehen kann. Die Grundrechte der Kläger können aber Grundlage für das Einklagen vom Klimaschutz sein. Die Berufung wurde zugelassen. Ob sie diese in Anspruch nehmen, entscheiden die Kläger nach Vorlage des schriftlichen Urteils.
Die beklagte Bundesregierung hatte beantragt, die Klage abzuweisen, weil es sich beim Klimaschutz um einen politischen Auftrag handelt und die Grundrechte grundsätzlich nie von der Erderhitzung verletzt werden könnten. Das Gericht ist der Bundesregierung nicht gefolgt, kann nur momentan nicht erkennen, dass das 2007 beschlossene Klimaschutzziel genau im Jahr 2020 erreicht werden müsse. Das Gericht bat um Verständnis – es müsse den Handlungsspielraum der Regierung in diesem speziellen Fall wahren.
Die Verhandlung wurde im Vorfeld begleitet von einer friedlichen Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude mit rund 100 Teilnehmern. Von der Nordseeinsel Pellworm waren 40 Unterstützer mit einem eigens gecharterten Bus angereist, aus Brandenburg kamen Landwirte mit ihren Traktoren. Zeitgleich übergab Greenpeace am Bundeskanzleramt eine von 134.867 Unterstützern der Klimaklage unterzeichnete Petition.
Quelle: Greenpeace