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Deponiefinanzierung durch EU-Mittel: Der BDE ist dagegen

Die Europäische Union müsse verhindern, dass die Förderung von Beseitigungsaktivitäten durch Kohäsionsfonds die Anstrengung im Bereich Recycling und Abfallverwertung untergraben. Nur so ließen sich die eigenen Ansprüche an einen geschlossenen Kreislauf für Rohstoffe verwirklichen.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. fordert ein Ende der Finanzierung von Deponien innerhalb der Europäischen Union durch Mittel aus Kohäsionsfonds. Damit unterstützt der Verband das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Beseitigung von Abfällen durch Verbrennung und Deponierung von einer Förderung durch die Kohäsionsfonds der Europäischen Union auszuschließen.

Der Ausschuss für regionale Entwicklung (REGI) des Europäischen Parlaments stimmt nächste Woche über einen Vorschlag der Kommission zur neuen Förderperiode 2021 bis 2027 der Kohäsionsfonds ab. Der Kommissionsvorschlag von Ende Mai 2018 gibt vor, dass zukünftig keine neue Infrastruktur zur Beseitigung von Abfällen mehr gefördert werden darf und entspricht damit den langjährigen Forderungen des BDE. Der Ausschuss der Regionen debattiert zurzeit über den Vorschlag der Kommission. Voraussichtlich am 20. Februar wird der REGI-Ausschuss dann über eine eigene Parlamentsposition abstimmen.

Die unterste Stufe der Abfallhierarchie ausschließen

In den vergangenen Monaten hatten sich einige Kommunalverbände und andere Interessenvertreter für den Erhalt der Verbrennung zur Beseitigung im Förderprogramm stark gemacht. Aus Sicht des BDE ist die Förderung von Beseitigungsaktivitäten in keinem Fall mit den politischen Zielen der Europäischen Union im Bereich Kreislaufwirtschaft vereinbar: Die EU sieht vor, die Wegwerfgesellschaft abzuschaffen und mittelfristig den Kreislauf für Rohstoffe zu schließen, mahnte BDE-Präsident Kurth im Vorfeld der Abstimmung erneut an: „Man kann nicht auf Dauer Deponierung und bloße Verbrennung in den neuen Mitgliedstaaten fördern, wenn das dazu führt, dass unsere hiesigen Recyclingaktivitäten ins Hintertreffen geraten. Daher müssen wir den erforderlichen Schritt tun und die unterste Stufe der Abfallhierarchie, die Deponierung und die Verbrennung zu Zwecken der Beseitigung, aus dem Förderprogramm der Kohäsionsfonds ausschließen. Nur das ist auch mit den politischen Zielen der EU vereinbar. Nur so können wir in Zukunft die Wettbewerbsfähigkeit der Verwertung und des Recyclings steigern.“

Gleichzeitig mahnte Kurth zur Kompromissbereitschaft: „Klar ist, dass wir den EU-Ländern, die sich im Bereich der Kreislaufwirtschaft noch im Aufbau befinden, nicht von heute auf morgen nur werkstoffliche Verwertung abfordern können. Das wäre kontraproduktiv und hätte nur die Zunahme illegaler Verbrennung, wilder Deponien, und anderer Arten der Abfallkriminalität zur Folge.“ Daher setzt sich der BDE dafür ein, nur die sogenannte D-Liste, also die Deponierung und Verbrennung zum Zwecke der Beseitigung von Abfällen aus dem Annex 1 der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98, aus dem Förderbereich der Kohäsionsfonds zu nehmen. Ziel ist, dass etwa die Förderung für die thermische Abfallverwertung im Rahmen der Kohäsionsfonds als Teil einer modernen Kreislaufwirtschaft erhalten bleibt.

Quelle: BDE

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