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Geplantes Einwegplastikverbot: EU-Richtlinienvorschlag verabschiedet

Die Trilogverhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europaparlament und dem Europäischen Rat zum Richtlinienvorschlag über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt sind erfolgreich zu Ende geführt worden.

Die Verhandlungsparteien einigten sich am Mittwoch auf einen gemeinsamen Text für die neue Richtlinie. Übergeordnetes Ziel der EU ist es, der Verschmutzung der Weltmeere durch Produkte aus Einwegkunststoff entgegenzuwirken. Die Verhandlungen hatten am 6. November begonnen.

Die neue Richtlinie sieht vor, dass Produzenten von PET-Einwegflaschen bis 2025 einen Anteil an Kunststoffrezyklaten von mindestens 25 Prozent in ihren Produkten verwenden müssen. Bis 2030 soll der Anteil in allen Getränkebehältern aus Einwegkunststoffen auf 30 Prozent gesteigert werden. Darüber hinaus legten sich die EU-Institutionen auf eine neue Quote zur Getrenntsammlung von Getränkebehältern fest: Bis 2025 sollen 77 Prozent aller Trinkflaschen aus Einwegkunststoffen in der EU getrennt erfasst werden. Bis 2029 soll die Quote auf 90 Prozent gesteigert werden.

Mit der neuen Richtlinie möchte die EU gezielt per Verbot die Produkte aus dem Produktionskreislauf entfernen, die am meisten zur Verschmutzung der Weltmeere beitragen. So sollen künftig Wattestäbchen, Teller und Besteck, Strohhalme sowie Rührstäbchen aus Einwegplastik verboten sein. Darüber hinaus sieht der Vorschlag die Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung für Produkte vor. So müssen Hersteller zukünftig verstärkt von den EU-Mitgliedstaaten in die Verantwortung genommen werden und für die Entsorgungs- und Säuberungskosten für die von ihren Produkten verursachte Umweltverschmutzung aufkommen.

Ein „abfallpolitischer Meilenstein“

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. bezeichnete in einer ersten Reaktion seitens der Branche das Ergebnis der Trilogverhandlungen als „wichtig und richtungsweisend“. Die Einführung eines Mindestanteils an Rezyklaten bei der Herstellung von Getränkeverpackungen sei ein „abfallpolitischer Meilenstein“. „Mit der Festlegung eines Mindestanteils an Rezyklaten bei neuen Produkten kann die Nachfrage nach Recyclingrohstoffen gesteigert werden und dadurch ein Markt für Rezyklate entstehen“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth in Berlin.

Positiv bewertet der Verband das erreichte Verhandlungsergebnis insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Kunststoffrezyklaten. „Wider aller Erwartungen hatte die österreichische Ratspräsidentschaft im November angekündigt, die Verhandlungen zum Thema Einwegkunststoff noch in diesem Jahr abschließen zu wollen. Dieses Versprechen hat sie eindrucksvoll eingelöst. Zwar liegt das endgültige Ergebnis etwas hinter den ursprünglichen Erwartungen unserer Branche, aber die Richtlinie ist dennoch ein wichtiger Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft“, kommentierte Kurth den Abschluss der Trilogverhandlungen, und fügte hinzu: „Was Maßnahmen zur Steigerung der Verwendung von Rezyklaten in neuen Produkten betrifft, stehen wir noch ganz am Anfang. Nur wenn zukünftig konsequent weitere, vergleichbare Anreize geschaffen werden, um sekundäre Rohstoffe auch als solche in neuen Produkten einzusetzen, werden wir den Rohstoffkreislauf tatsächlich schließen können.“

Quelle: BDE

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