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Deutschland und Polen stärken Zusammenarbeit bei Umweltprüfungen

Beim 13. Deutsch-Polnischen Umweltrat in Neuhardenberg haben Bundesumweltministerin Svenja Schulze und ihr polnischer Kollege Henryk Kowalczyk ein neues Abkommen zu grenzüberschreitenden Umweltprüfungen (UVP) unterzeichnet. Das bilaterale UVP-Abkommen aus dem Jahr 2007 war im Lichte der bisherigen Erfahrungen aktualisiert und der Anwendungsbereich erweitert worden.

Geregelt werden jetzt nicht allein die grenzüberschreitenden UVP-Verfahren für Projekte, sondern auch die grenzüberschreitende strategische Umweltprüfung (SUP) für Pläne und Programme. Svenja Schulze: „Auf deutscher wie auf polnischer Seite gibt es viele Projekte, Pläne und Programme mit grenzüberschreitender Beteiligung. Das neue Abkommen wird dazu beitragen, die gute deutsch-polnische Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Umweltprüfungen fortzuführen und zu vertiefen.“

Grenzüberschreitende Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung [UVP] und Strategische Umweltprüfung [SUP]) sind wichtige Instrumente praktischer Umweltpolitik. Sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit erhalten dadurch die Möglichkeit, sich an ausländischen Zulassungs- und Planungsverfahren zu beteiligen. Ihre Hinweise, Bedenken und Einwendungen müssen dann im weiteren Planungs- und Zulassungsprozess berücksichtigt werden.

Meinungsaustausch zur Vorbereitung der COP 24

Neben den grenzüberschreitenden Umweltprüfungen standen auch ein Meinungsaustausch zur Vorbereitung der internationalen Klimakonferenz (COP 24) in Kattowitz Anfang Dezember, die Europäische Klimaschutzinitiative, die Naturschutzzusammenarbeit im Unteren Odertal sowie der Umgang mit dem Wolf auf der Tagesordnung. Der Rat hat gestern die Einrichtung von drei Arbeitsgruppen zu den Themen Wolf, Kormoran und Biber vereinbart.

Weitere Teilnehmer des Umweltrates waren der brandenburgische Umweltminister Jörg Vogelsänger, die brandenburgische Umweltstaatssekretärin Carolin Schilde sowie Vertreter der Umweltministerien von Mecklenburg-Vorpommern, des Freistaats Sachsen und der benachbarten polnischen Woiwodschaften sowie der polnische Botschafter in Deutschland, Andrzej Przyłębski.

Die Vertreter der Bundesländer und der Woiwodschaften haben den Rat gestern über den grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch und den Stand der regionalen Nachhaltigkeits-Kooperationen informiert. Der Deutsch-Polnische Umweltrat hat sich dafür ausgesprochen, die Fördermittel der EU auch nach 2021 für Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes in den Partnerregionen vorzusehen. Umwelt- und Klimaschutz sollten auch künftig zu den zentralen Förderbereichen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gehören, auch im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ).

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

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