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FEhS: „Ersatzbaustoffverordnung jetzt zügig verabschieden“

Nachdem die Diskussion um eine bundesweit harmonisierte Regelung zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen im Verkehrsbau wieder an Intensität zugenommen hat, spricht sich das FEhS-Institut für Baustoff-Forschung für eine zügige Verabschiedung des Entwurfs der Bundesregierung aus.

„Auch wir haben sicherlich noch Änderungsbedarf an dem Verordnungsentwurf. Aber nach dreizehn Jahren Diskussion sollte jetzt der „Deckel auf den Topf“ gemacht werden. Von besonderer Bedeutung ist allerdings, dass der Verordnungsentwurf im Bundesratsverfahren nicht durch überzogene Änderungswünsche sinnentstellt und damit das eigentliche Ziel, die berechtigten Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes auf der einen Seite und die Förderung von Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung auf der anderen Seite in einen ausgewogenen Einklang zu bringen, konterkariert wird“, betont FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche.

Der Kreislaufwirtschaft keinen Bärendienst erweisen

Erfreulich sei, dass sich in den derzeit laufenden Vorab-Beratungen des Bundesrates einige Bundesländer für die weitgehend unveränderte Beibehaltung des Kabinettsentwurfs der Bundesregierung einsetzen. Andere Bundesländer – allerdings nur die Vertreter der Umweltministerien – fordern wohl weitreichende Änderungen des Entwurfs. „Wichtig ist aus unserer Sicht, dass im Bundesratsverfahren ausgewogene Stellungnahmen unter  Einbeziehung der Positionen der jeweiligen Wirtschafts- und Verkehrsministerien eingebracht werden. Wir haben diesbezüglich die Wirtschafts- und Verkehrsministerien der Bundesländer um Unterstützung gebeten. Vollkommen unakzeptabel wäre es, einige Stoffströme aus der Ersatzbaustoffverordnung herauszunehmen und die Verordnung nur für die Stoffströme Bau- und Abbruchabfälle sowie Bodenaushub und Baggergut zu verabschieden. Dies würde zu einer eklatanten Benachteiligung auch der Baustoffe aus der Stahlindustrie führen.“

Ebenso müsse das im Verordnungsentwurf definierte Grundprinzip der Bewertung der Umweltverträglichkeit von Ersatzbaustoffen anhand von Eluatgrenzwerten beibehalten werden. Es mache sicher keinen Sinn, diesen Grundsatz am Ende des Rechtsetzungsverfahrens in Frage zu stellen. Die Baustoffe aus der Stahlindustrie seien bestes Beispiel für gelebte Ressourcenschonung, hätten hervorragende technologische Eigenschaften und würden seit Jahrzehnten umweltverträglich eingebaut. Reiche: „Wir müssen auf jeden Fall vermeiden, dass dieser Stoffstrom durch überzogene Änderungen im Bundesratsverfahren in die Deponierung gelenkt wird. Sonst hätten wir der Kreislaufwirtschaft einen Bärendienst erwiesen.“

Quelle: FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e.V.

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