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European Bioplastics: „nano“-Sendung über kompostierbare Bioabfallbeutel irreführend

Die „nano“-Ausstrahlung des Senders 3sat vom 21. September 2018 befasste sich mit dem Verhalten von kompostierbaren Bioabfalltüten in industriellen Kompostieranlagen. Im Zentrum des kritischen Beitrags stand dabei die Norm EN 13432, nach welcher die Bioabfallbeutel gemäß Bioabfallverordnung zertifiziert werden müssen.

„Es ist bedauerlich, dass die Redaktion des Senders es versäumt hat, uns im Vorfeld zu kontaktieren“, macht Hasso von Pogrell, Geschäftsführer von European Bioplastics, eine irreführende Berichterstattung aus. So hätten nach Auffassung der Interessenvertretung der europäischen Biokunststoffindustrie sämtliche in der Sendung vorgebrachten Kritikpunkte sachlich widerlegt werden können: „Denn sowohl die Norm als auch die ihr zugrundeliegenden Testverfahren sind sehr wohl geeignet, die vollständige Kompostierung der Bioabfallbeutel in modernen Kompostieranlagen zu belegen.“

Der vollständige biologische Abbau müsse nachgewiesen werden

Nach EN 13432 zertifizierte kompostierbare Biokunststoffe müssten unter den Bedingungen einer industriellen Kompostieranlage in maximal zwölf Wochen so desintegrieren, dass höchstens zehn Prozent des ursprünglichen Trockengewichts des Prüfmaterials in einer >2-Millimeter-Siebfraktion enthalten sein dürften. Darüber hinaus müsse der vollständige biologische Abbau zu Wasser, CO2 und Biomasse innerhalb von sechs Monaten ebenfalls nachgewiesen werden.

„Entscheidend jedoch ist, dass es sich bei diesen Angaben um Höchstgrenzen handelt. Zertifiziert wird also die größtmögliche Wandstärke dieser Materialien“, erläutert von Pogrell. „Das sind bei den Materialien, aus denen diese Bioabfallbeutel bestehen, gerne schon mal Dicken von mehreren 100 µm“. Herkömmliche kompostierbare Bioabfallbeutel würden jedoch lediglich Wandstärken von zwischen zehn und 20 µm aufweisen. In einem wie in der Sendung geschilderten Fall von circa sechs Wochen Rottezeit bauten diese problemlos komplett ab, so von Pogrell.

Kunststoffreste im Kompost nach Ablauf der Rottezeiten seien auf konventionelle Kunststoffe rückzuführen

Ebenso gängig wie falsch sei auch die unter Rückgriff auf den Wortlaut der Norm gelieferte Interpretation, dass lediglich 90 Prozent des Materials biologisch abbauen müssten. „Diese 90 Prozent beziehen sich lediglich auf die Umwandelung des Kohlenstoffs in CO2, anhand dessen die biologische Abbaubarkeit nachgewiesen wird“, stellt von Pogrell fest. „Mindestens jedoch zehn Prozent des Kohlenstoffs werden bei diesem Prozess von den aktiven Mikroben zu Biomasse verstoffwechselt, wie eine jüngst veröffentlichte Studie der ETH Zürich nachweisen konnte.“ Mithin sei die Obergrenze von 90 Prozent ein absolut zuverlässiger Indikator dafür, dass das Material komplett zu Wasser, CO2 und Biomasse abgebaut und keinerlei Bestandteile zurück bleiben würden.

Die Kritik, dass die Testverfahren bei Temperaturen von um die 60°C anstatt bei rund 20°C operierten, lässt von Pogrell ebenfalls nicht gelten. Es gehe eben nicht darum, den Abbau unter natürlichen Umweltbedingungen zu simulieren, da die bioabbaubaren Kunststoffe – genauso wie alle anderen Kunststoffe auch – nicht in die Umwelt gehören, sondern einem – in diesem Fall: organischen – Recycling zuzuführen seien. „Die den Tests zugrundeliegenden Temperaturbedingungen entsprechen vollumfänglich den tatsächlichen Temperaturbereichen in modernen Kompostieranlagen“, schildert von Pogrell: „Die vielen Kompostieranlagen, die heute aktiv die Nutzung der kompostierbaren Bioabfallbeutel befürworten, da sie dadurch ein bedeutend höheres Aufkommen an Bioabfall zu vermelden haben, sind ein Zeugnis dafür, dass diese hervorragend funktionieren.“ Kunststoffreste, die sich nach Ablauf der Rottezeiten im Kompost befinden, seien ausschließlich auf konventionelle Kunststoffe zurückzuführen, die aus entsprechenden Fehlwürfen resultierten, so von Pogrell abschließend.

Quelle: European Bioplastics

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