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Abfallbewirtschaftung: EU-Kommission bringt Spanien vor den Gerichtshof

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien wegen seiner Abfallbewirtschaftungsplanung vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil für vier autonome Gemeinschaften (Aragón, Balearen, Kanarische Inseln und Madrid) und die autonome Stadt Ceuta keine Abfallbewirtschaftungspläne im Sinne der EU-Abfallrahmenrichtlinie(Richtlinie 2008/98/EG) aufgestellt beziehungsweise vorhandene Pläne nicht überarbeitet wurden.

Abfallbewirtschaftungspläne sind ein wichtiges Instrument für die Verringerung der negativen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft. Spanien hätte die vorgeschriebenen Abfallbewirtschaftungspläne für sein gesamtes Hoheitsgebiet bis zum 12. Dezember 2010 vorlegen und mindestens alle sechs Jahre überprüfen und überarbeiten müssen. Das Land hätte die Kommission außerdem über die Abfallbewirtschaftungspläne und wesentliche Änderungen der Pläne unmittelbar nach deren Annahme informieren müssen. Die Kommission hat Spanien in einem Aufforderungsschreiben von November 2016 und anschließend in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme von Juli 2017 wiederholt aufgefordert, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Hintergrund

Abfallbewirtschaftungspläne sind eines der wichtigsten Instrumente, die die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) zum Erreichen ihrer Ziele vorsieht. Sie enthalten eine Lagebeschreibung sowie die Ziele der Abfallbewirtschaftungspolitik. Sie geben auch geeignete Strategien und die Mittel vor, mit denen diese Ziele realisiert werden können. Da für die Abfallbewirtschaftung vorrangig die spanischen Regionen zuständig sind, ist die Einhaltung der aus der Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen für die Abfallbewirtschaftungsplanung sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene obligatorisch. Die Annahme der ausstehenden Abfallbewirtschaftungspläne beziehungsweise  die Überarbeitung vorhandener Pläne dürften zur notwendigen Lösung der Probleme Spaniens mit der Durchsetzung des EU-Abfallbewirtschaftungsrechts beitragen.

Quelle: EU-Kommission

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