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ELS: Keine Gefährdung des Geschäftsbetriebs oder bestehender Verträge

Die Europäische LizenzierungsSysteme GmbH (ELS) wirft der BellandVision GmbH „Irreführung“ vor und kündigt bezüglich des Schreibens „Insolvenzverfahren der ELS/Auffang-Lizenzvertrag für BellandDual“ an ELS-Kunden rechtliche Schritte an.   

In dem Schreiben äußerte sich die BellandVision GmbH angeblich zu dem von der ELS am 15. März 2018 gestellten Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung. Den Kunden der ELS sei angeraten worden, vorsorglich einen „Auffang-Beteiligungsvertrag/Lizenzvertrag“ mit BellandVision abzuschließen. Die ELS will das Schreiben richtiggestellt wissen:

„Entgegen dem von BellandVision GmbH erweckten Eindruck verfügt die ELS in allen Bundesländern Deutschlands über die Systemfeststellung als duales System. Die ELS hat ihren Geschäftsbetrieb nach Anordnung der vorläufigen Sachwaltung über das Vermögen des Unternehmens durch das Amtsgericht Bonn am 19. März 2018 wieder vollumfänglich aufgenommen. Die Antragstellung auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellt sicher, dass die Handlungsfähigkeit der ELS auch weiterhin vollumfänglich gewährleistet ist. Aus diesem Grund ist die ELS nicht nur in der Lage, die ihrerseits gemeldeten Mengen der Clearingstelle zuzuführen, sondern auch, die sich daraus ergebenden Verpflichtungen der Erfassung, Sortierung und Verwertung der von ihren Kunden in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen flächendeckend zu erfüllen.

Es entspricht daher nicht den Tatsachen, wenn die BellandVision GmbH behauptet, dass die Sanierung der ELS in Eigenverwaltung auch unmittelbare Auswirkungen für „betroffene Hersteller und Vertreiber“ beteiligungspflichtiger Verkaufsverpackungen und damit die Kunden der ELS habe. Da die ELS aktuell auch weiterhin ihren vertraglichen Pflichten aus den Leistungsverträgen mit ihren Kunden nachkommen wird, gibt es keine Auswirkungen auf die bestehenden Verträge mit den Kunden der ELS. Auch erfüllen die Kunden der ELS ihre Produktverantwortung nach Paragraf 23 Kreislaufwirtschaftsgesetz durch die Beteiligung an dem angebotenen dualen System vollumfänglich; eine darüberhinausgehende Haftung für die Erfüllung weiterer Rücknahme- und Verwertungspflichten besteht nicht. Für die Kunden der ELS besteht daher kein Anlass, an der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der ELS zu zweifeln und die bestehenden Verträge kurzfristig und ohne weitere Prüfung zugunsten von Alternativangeboten von Drittanbietern zu kündigen.

Das Schreiben der BellandVision GmbH dient daher nach unserer Wertung allein der Verunsicherung von Kunden und dem Zweck, Kunden der ELS für sich zu gewinnen. Wir sehen darin den rechtswidrigen Versuch, Kunden mittels wettbewerbswidriger Irreführung zum Vertragsbruch zu verleiten. Deswegen haben wir bereits rechtliche Schritte gegen die BellandVision GmbH ergriffen. Die ELS wird ihre Kunden wie gewohnt über neue Entwicklungen informieren und steht auch für weitere Fragen gerne zur Verfügung.“

Quelle: Europäische LizenzierungsSysteme GmbH

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