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DUH kritisiert massive Rechtsverstöße bei der Rücknahme von Elektroschrott

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) testete bei 30 Online-Händlern die Umsetzung der Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten. Ergebnis: Bei mehr als der Hälfte der untersuchten Unternehmen wurden systematische Gesetzesverstöße und Wettbewerbsverzerrungen festgestellt. Und es mangelt an Kontrollen. Der Onlinehandel muss eine verbraucherfreundliche Rücknahme von Elektroschrott gewährleisten, fordert die Organisation.

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch bei Händlern abgeben. Damit will die Bundesregierung die aktuell viel zu niedrige Sammelmenge von etwa 40 Prozent erhöhen und mehr Elektrogeräte in die Wiederverwendung und das Recycling bringen. Aktuell durchgeführte Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei 30 Onlinehändlern zeigen jedoch, dass die Mehrzahl der untersuchten Handelsfirmen, darunter große Unternehmen wie Amazon, Media Markt, Saturn, Conrad und Bauhaus, gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Insgesamt 16 der 30 untersuchten Onlinehändler verstießen den Angaben nach gegen die gesetzlichen Informations- oder Rücknahmepflichten zu ausgedienten Elektrogeräten. Aber auch Unternehmen, die korrekt gesetzliche Mindeststandards umsetzen, würden die Rückgabe erschweren: durch umständliche Anfragen beim Kundendienst, einen hohen Packaufwand oder versteckte Informationen.

Die DUH fordert den Handel auf, die festgestellten Gesetzesverstöße sofort zu beenden, Verbraucher aktiv darüber aufzuklären, wie sie ihre alten Elektrogeräte zurückgeben können, und die Rückgabe einfach und verbraucherfreundlich zu gestalten. Ziel müsse es sein, bis 2019 mindestens 65 Prozent der Elektroaltgeräte für die Wiederverwendung aufzubereiten oder zu recyceln. Die DUH kündigte an, die Rücknahmepflicht im Handel weiterhin zu kontrollieren und konsequent gegen Gesetzesverstöße vorzugehen.

„Branchenweiter Boykott zulasten der Umwelt und Verbraucher“

„Bei der Nichtumsetzung gesetzlicher Rücknahme- oder Informationspflichten durch Onlinehändler wie Amazon handelt es sich um keine Einzelfälle, sondern faktisch um einen branchenweiten Boykott zulasten der Umwelt und Verbraucher. Zudem ist es eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Ladengeschäften, die eine funktionierende Rücknahmelogistik vorhalten und finanzieren müssen. Es gehört ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit dazu, Umweltgesetze, die bereits seit mehr als anderthalb Jahren gelten, zu ignorieren und Verbraucher mit ihrem Elektroschrott allein zu lassen. Solange die für die Kontrolle des Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die Deutsche Umwelthilfe die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der Vollzug der Informations- und Rücknahmepflichten durch die Bundesländer müsse sofort und konsequent umgesetzt werden. Ohne einen funktionierenden Vollzug können die gesetzlichen Mindestsammelquoten für Elektroaltgeräte und Elektroschrott nicht erreicht werden.

Resch weiter: „Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass beispielsweise der Online-Handel von Bauhaus nach eigener Aussage nur unbeschädigte Elektrogeräte zurücknimmt, obwohl das Gesetz eine solche Einschränkung nicht erlaubt und viele Altgeräte gerade deshalb zurückgegeben werden, weil sie nicht mehr funktionieren.“ Andere Onlinehandelsunternehmen wie Amazon, Saturn oder Media Markt würden sich zudem durch praxisuntaugliche Rücksendeangebote aus der Verantwortung stehlen. „Wenn Verbraucher bei einem Onlinehändler alte Elektrogeräte zurückgeben wollen, müssen sie sich oft durch eine Vielzahl von Webseiten klicken, dabei jede Menge persönlicher Daten preisgeben und am Ende die Geräte selbst aufwendig verpacken. Das schreckt viele Verbraucher ab und darauf spekuliert der Onlinehandel“, weiß der Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Philipp Sommer, aus Erfahrung. Die paketgestützte Rückgabe könne lediglich als Ergänzung des Rücknahmeangebots dienen. Stattdessen sollten Onlinehändler flächendeckende stationäre Sammelmöglichkeiten schaffen.

Keine ordnungsgemäßen Abgabemöglichkeiten für Energiesparlampen

Hinzu komme, dass sich Energiesparlampen nicht für den Paketversand eignen, da diese Quecksilber beinhalten und Bruchgefahr besteht. Onlinehändler wie etwa Medion forderten ihre Kunden jedoch genau dazu auf. Amazon, Conrad, Redcoon und Saturn würden zum Versand von quecksilberhaltigen Energiesparlampen zudem DHL-Rücksendeetiketten anbieten, obwohl DHL den Versand aus gefahrgutrechtlichen Gründen ausschließe. Es würden somit keine ordnungsgemäßen Abgabemöglichkeiten für Energiesparlampen angeboten – ein klarer Verstoß gegen das Elektrogesetz, so die DUH.

Bei Onlinehändlern wie Bauhaus, Cyberport, Ikea oder Hornbach müssten sich Verbraucher vor der Abgabe bestimmter Elektrogeräte per E-Mail oder Telefon an den Kundenservice wenden. „Der Aufwand, sich mit dem Kundenservice auseinanderzusetzen, schreckt viele Kunden ab. Wenn, wie im Fall von Bauhaus und Cyberport, die E-Mail-Anfrage schlicht nicht beantwortet wird, wird offenkundig, wie groß der Widerstand dieser Firmen ist, alte Elektrogeräte zurückzunehmen“, kritisiert Sommer, und fügt hinzu: „Noch immer wissen viele Verbraucher nicht, wo und wie alte Elektrogeräte abgegeben werden können. Daher ist es wichtig, dass die Händler ihren Informationspflichten nachkommen und über die Rückgabemöglichkeiten informieren. Bei Händlern wie Cyberport, Dell, Hagebaumarkt, Hellweg, Hornbach oder Lidl-Online sind die Informationen selbst bei einer gezielten Suche kaum auffindbar, indem sie etwa in den AGBs versteckt sind.“ Auf jeder Produktseite mit Elektrogeräten sollte daher ein gut sichtbarer Hinweis zu den Entsorgungsmöglichkeiten oder ein Link vorhanden sein, der zu diesen Informationen führt.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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