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Strategie-Neuausrichtung: Schleswig-Holstein beruft Klärschlamm-Beirat ein

Kiel — Um neue Wege der Entsorgung von Klärschlamm zu entwickeln, hat das Umweltministerium Schleswig-Holstein nun einen Klärschlammbeirat gegründet. Unter Leitung von Staatssekretär Tobias Goldschmidt wollen Land und Kommunen sowie die Landwirtschaft und die Verbände der Entsorgungswirtschaft gemeinsame Strategien zur Neuausrichtung entwickeln. Diese sollen dann in den Abfallwirtschaftsplan Klärschlamm einfließen.

„Klärschlamm enthält den wertvollen Rohstoff Phosphor, der essentiell für das Pflanzenwachstum ist. Weltweit gehen aber die Reserven zurück, so dass wir neue Strategien brauchen, Phosphor zurückzugewinnen und gleichzeitig eine umweltfreundliche Entsorgung der Klärschlämme zu gewährleisten“, erklärte Tobias Goldschmidt.

Verwertung nur noch für kleinere Kläranlagen möglich

Anlass sind die Änderungen des Bundesrechts mit der Novelle der Klärschlammverordnung. Die Verordnung zur Neuausrichtung der Klärschlammverwertung ist am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten. Sie wird in den kommenden Jahren einschneidende Veränderungen bei der Verwertung der anfallenden Klärschlämme in Deutschland und auch in Schleswig-Holstein mit sich bringen. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird nur noch für kleinere Kläranlagen möglich sein und eine Pflicht zur Phosphorrückgewinnung eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist ab 2029 bzw. 2032 bei Kläranlagen über 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten Phosphor aus dem Nassschlamm, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen und damit einhergehend der Klärschlamm thermisch behandelt werden muss.

Neue Entsorgungswege aufzeigen

Wesentliche Herausforderung in Schleswig-Holstein wird deshalb sein, für den größten Anteil der hier anfallenden Klärschlämme neue Entsorgungswege aufzuzeigen, die thermische Klärschlammbehandlung entsprechend zu berücksichtigen und Maßnahmen für die Phosphorrückgewinnung aufzuzeigen. Neben der mittelfristigen Klärschlammplanung geht es aber auch um aktuelle Entsorgungsfragen, die im Zusammenhang mit der Düngeverordnung gelöst werden müssen.

Der jetzt einberufene Klärschlammbeirat soll sowohl Lösungsstrategien für die Klärschlamm-Entsorgung entwickeln als auch als Informationsplattform für die betroffenen Akteure dienen. Vertreten sind der Bauernverband, der Landkreistag, der Gemeindetag, der Städtetag, die Landwirtschaftskammer, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA).

Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

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