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Sperrmüll-Urteil: Der Prozessmarathon hat sich für Drekopf und die Branche gelohnt

Bonn — Im Rahmen des „Sperrmüll-Urteils“ hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass auch gewerbliche Entsorgungsunternehmen bei privaten Haushalten Sperrmüll sammeln dürfen. Zudem stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung klargestellt, dass eine Bestandssammlung, die bereits vor Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durchgeführt wurde, jedenfalls im Umfang ihres Bestandes geschützt ist. „Damit hat sich der mühselige Gang durch alle Instanzen für das Recht, auch als gewerbliches Unternehmen bei privaten Haushalten Sperrmüll sammeln zu dürfen, gelohnt“, erklärt der Geschäftsführer der Drekopf-Unternehmensgruppe, Martin May, in einem Interview gegenüber bvse.de.

Herr May, seit der Untersagung der Sperrmüllsammlung des Kreises Ennepe-Ruhr im Jahr 2012 und durch die verschiedenen Klageinstanzen hinweg sind bis zum Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht über 5 Jahre vergangen. Viele mittelständische Unternehmen hätten diese langwierigen juristischen Mühlen, die mit hohem zusätzlichem administrativem und finanziellem Aufwand verbunden waren, gescheut. Was war Ihre Motivation, durchzuhalten?

Martin May: Die Motivation eines Unternehmers ist es, widrige Umstände nicht einfach tatenlos hinzunehmen, sondern sich bietende Chancen, auch wenn sie auf den ersten Blick noch so gering erscheinen mögen, zu erkennen und zu nutzen. Gerade die mittelständischen Unternehmen in Deutschland werden in den letzten Jahren massiv durch eine verstärkte Rekommunalisierung und die zunehmend stark voranschreitende Konzentrierung auf einige wenige Großkonzerne in ihrer unternehmerischen Betätigungsfreiheit eingeschränkt. Umso wertvoller ist es, dass man sich Märkte eröffnet, um die eigene unternehmerische Handlungsfreiheit wieder gestalterisch in Händen halten zu können.

Wie wichtig war für Sie die Unterstützung innerhalb der Branche?

Martin May: Ich darf an dieser Stelle und in vorderster Front meinen Dank an die Gesellschafterfamilie für die ausnahmslose Unterstützung richten. Eine wesentliche Unterstützung durften wir, und das auch zu unserer großen Freude, von unserem Bundesverband erfahren. Hier wurde auf kurzen Wegen und im Rahmen der Möglichkeiten des mittelständisch geprägten bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. eine Chance erkannt und ergriffen. Man hat uns mit juristischer Fachkompetenz und im Rahmen der Möglichkeiten eines Verbandes in dieser Größenordnung zur Seite gestanden, wofür wir uns als Unternehmensgruppe Drekopf bedanken. Ein besonderer Dank gilt Herrn Markus Figgen und Frau Dr. Rebecca Schäffer von der Kanzlei avocado aus Köln, die unermüdlich und über den Tellerrand der Bundesrepublik hinausschauend, mit ihrer einschlägig bekannten Expertise an diesem Erfolg gearbeitet und wie wir an den Erfolg geglaubt haben.

Was wird sich für Ihr Unternehmen mit der Entscheidung nun konkret ändern?

Martin May: Bei den vielfältigen Aufgaben, die noch vor uns stehen, insbesondere auch durch das vollständige Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung zum 1. Janua.2019, werden wir die durch das Urteil im Rahmen der Sperrmüllentsorgung neu gewonnene Handlungsfreiheit integrieren und alles gemeinsam zielgerichtet angehen. Eine anstehende Investition in eine Vorbehandlungsanlage wird dadurch zunehmend sinnvoller; die Verwertung erfährt bei Drekopf den vom Gesetzgeber gewollten hohen Stellenwert.

Welche Signalwirkung hat dieses Urteil aus Ihrer Sicht für die Branche?

Martin May: Wir glauben, dass dort, wo sich noch eine mittelständisch geprägte Entsorgungslandschaft aktiv in den Märkten bewegt, dieses Urteil als ein Signal erkannt wird und eine Aufbruchstimmung auslösen kann. In einigen Telefonaten mit Unternehmern, nach den eingehenden Glückwünschen, ist bereits klar im Tenor erkennbar, dass man sich konkret jetzt diesem Markt zuwenden wird, um als der „Schnelle und Flexible“ gegenüber den „Großen“ weitere Marktanteile für sich gewinnen zu können.

Quelle: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

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