Leipzig, Berlin, Bonn — Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig.“Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten“, heißt es in einer Meldung des Gerichts.
Darauf hebt auch der Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Peter Kurth, ab: „Das Gericht in Leipzig hat festgestellt, dass Städte selbständig Fahrverbote bei extremer Luftbelastung aussprechen dürfen. Die Unternehmen der deutschen Entsorgungswirtschaft bekennen sich ausdrücklich zu den Zielen der Luftreinhaltung. Beim Einsatz für bessere Luft muss aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Mögliche Fahrverbote müssen das letzte Mittel sein.“ Gerade der Wirtschaftsverkehr brauche tragfähige Regelungen, damit die Versorgung der Bevölkerung, die Belieferung von Geschäften und auch die Beseitigung von Abfällen sichergestellt sei. Kurth: „Deshalb ist es wichtig, mit allen Akteuren, die an der Aufrechterhaltung der Infrastruktur beteiligt sind, pragmatische und praxistaugliche Lösungen – auch für etwaige Ausnahmeregelungen – zu finden.“
Nach Ansicht von Michael Ebling, dem Präsidenten des Verbands kommunaler Unternehmen e.V., habe das Bundesverwaltungsgericht für die Luftreinhaltepläne „einen großen Werkzeugkasten mitgegeben“. Fahrverbote seien nur ein Werkzeug unter vielen und die Ultima Ratio: „Sie sind das Werkzeug, zu dem wir in der konkreten Umsetzung als Letztes greifen werden. Für alle Werkzeuge, die in der Umsetzung angewendet werden gilt übrigens, dass sie im konkreten Anwendungsfall geeignet und verhältnismäßig sein müssen. Aber auch die Autohersteller sind in der Pflicht. Es sollte alles dafür getan werden, Nachrüstungen so weit wie möglich durchzusetzen.“
Der VKU habe bereits Erfolge aufzuweisen, unter anderem durch Umrüstungen der Bus-Flotten im öffentlichen Personennahverkehr. Zudem hätten Union und SPD im Koalitionsvertrag verabredet, die Anschaffung von E-Taxen, E-Bussen, E-Nutzfahrzeugen und Carsharing langfristig zu fördern, was der VKU sehr begrüßt. Um die flächendeckende Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität zur Verfügung zu stellen , sei allerdings ein schneller, unverzüglicher „Technologieschub“ der Fahrzeughersteller nötig, denn die entsprechenden marktreifen Fahrzeuge mit alternativen Antrieben seien aktuell ein Engpass.
Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Prof. Dr. Gerald Linke, plädiert für einen konsequenten Einsatz von Erdgas als Kraftstoff im Verkehrssektor, um Emissionen von Stickoxiden und Feinstaub deutlich reduzieren zu können. Er kritisiert allerdings auch die Regierung: „Die Mutlosigkeit der Bundesregierung in der Verkehrspolitik muss jetzt ein Ende haben. Drohende Fahrverbote in deutschen Städten und drastische Strafzahlungen nach Brüssel vertragen sich nicht mit einem starken Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Quelle: BDE / VKU / DVGW