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ICC veröffentlicht erste „Ecoterms“ für Kreislaufwirtschaft

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat eine erste Ausgabe der „Ecoterms“ erarbeitet, die einheitliche Definitionen für zentrale Begriffe der Circular Economy bereitstellen.

Umweltbegriffe gewinnen zunehmend an kommerzieller, rechtlicher und reputationsbezogener Bedeutung, die sich aus Vorschriften, Nachhaltigkeitsverpflichtungen von Unternehmen und Kundenerwartungen ergibt. Vor diesem Hintergrund hat die ICC in globaler Konsultation eine erste Version der „Ecoterms“ erarbeitet und nun veröffentlicht.

Die „ICC Ecoterms“ für Kreislaufwirtschaft sind eine Business-to-Business-Ressource, die einheitliche Definitionen für 16 der im globalen Handel am häufigsten verwendeten Begriffe der Circular Economy bereitstellt. Ziel ist es, die Auslegung von regulatorischen Anforderungen zu vereinheitlichen, die Kommunikation zu Nachhaltigkeitsthemen zu vereinfachen und die Skalierung von Kreislaufwirtschaftsmodellen über globale Wertschöpfungsketten hinweg zu unterstützen.

Die erste Version bietet Definitionen von 16 Begriffen, die die folgenden Bereiche abdecken:

Kernkonzepte: Kreislaufwirtschaft, Lebenszyklus, Ökodesign
Prozesse am Ende der Nutzungsdauer: Wiederverwendung, Recycling, Wiederaufarbeitung, Aufarbeitung, Umnutzung
Materialflüsse: Abfall, Nebenprodukt, Sekundärrohstoff, Abfallverwertung
Spezifische Anwendungen: Kompostierbare, recycelbare Batterien, Altbatterien, Bau- und Abbruchabfälle

Im Gegensatz zu den „ICC Incoterms“-Klauseln, die vertragliche Rechte und Pflichten zwischen Käufern und Verkäufern regeln, erlegen die „ICC Ecoterms“ keine rechtlichen Verpflichtungen auf.

Weitere Informationen zu den „Ecoterms“ sind hier zu finden.

Quelle: ICC Germany e. V. Internationale Handelskammer

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