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Gefahrstoffdokumentation leicht gemacht

Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann und wie lange Beschäftigte gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind. Diese Pflicht ist in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Mit Hilfe der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) lassen sich die Einträge zentral erfassen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) stellt dafür eine Eingabehilfe zur Verfügung.

Wenn Beschäftigte mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen arbeiten und die Gefährdungsbeurteilung eine mögliche Gesundheitsgefährdung ergibt, muss dieser Umgang dokumentiert werden. Das vom Arbeitgeber zu führende Verzeichnis über den Beschäftigten enthält den betreffenden Gefahrstoff, Angaben zur Dauer und Höhe der Exposition und ist fünf Jahre für die reproduktionstoxischen beziehungsweise 40 Jahre lang für die krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffe aufzubewahren. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten Beschäftigte zudem einen persönlichen Auszug. Tritt bei den Beschäftigten später eine Erkrankung auf, liefern die Daten des Expositionsverzeichnisses wichtige Informationen.

Die ZED, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) betrieben wird, unterstützt Arbeitgeber dabei: Über ein Internetportal können Unternehmen die Daten zu den Expositionen ihrer Beschäftigten zentral an einem Ort verwalten.

Einfache Dokumentation mit Eingabehilfe der BG BAU

Die BG BAU stellt ihren Mitgliedsunternehmen eine spezielle Eingabehilfe für die ZED zur Verfügung. „Unsere Eingabehilfe ist auf baurelevante Berufe, Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen zugeschnitten und erleichtert die Eingabe deutlich. So sparen Unternehmen viel Zeit“, erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Wenn für bestimmte Tätigkeiten keine Messungen vorliegen, können Arbeitgeber in der Eingabehilfe aus zahlreichen Vorlagen Expositionswerte oder Schätzungen auswählen. Diese Vorlagen werden regelmäßig auf Basis neuer Messungen und Erkenntnisse ergänzt und aktualisiert.

Die Eingabehilfe zur ZED steht auf der Webseite der BG BAU als zip-Datei zum Download bereit. Eine kurze Anleitung zur Nutzung findet sich zudem bei Youtube. Damit das Programm immer aktuell bleibt, sollte es regelmäßig aktualisiert werden. Das geht mit wenigen Klicks – auch hierfür gibt es eine leicht verständliche Kurzanleitung.

Pflichten können delegiert werden

„Arbeitgeber können einen Teil ihrer Pflichten auch an den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Um dies zentral zu ermöglichen, wurde die ZED für alle Unfallversicherungsträger entwickelt. Gemeinsam mit der Eingabehilfe der BG BAU ist sie eine wertvolle Unterstützung und wichtiger Service für die Arbeitgeber“, betont Wellnhofer.

Weitere Informationen:

Technische Voraussetzungen als pdf-Datei
Kurzanleitung zur Nutzung der Eingabehilfe als pdf-Datei
Kurzanleitung zum Datentransfer

Quelle: BG Bau

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