Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) begrüßt den kürzlich vorgelegten Referentenentwurf zur Novelle der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV).
Der Entwurf stellt einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der tiefgreifenden Änderungen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen dar, die durch die Richtlinie 2024/1785/EU revidiert wurde.
Die TA Luft gilt für alle Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie richtet sich an Betreiber von Industrie- und Gewerbeanlagen, die erhebliche Luftemissionen verursachen können: unter anderen Abfallbehandlungsanlagen, darunter Kompostierungs- und Vergärungsanlagen für Bioabfälle, Wertstoffhöfe, Abfallumschlag- und Sortieranlagen sowie Verbrennungsanlagen.
Die geplanten Änderungen umfassen nach Angaben des BMUV hauptsächlich redaktionelle Anpassungen und die Eingliederung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen. Im Fokus stehen dabei die Aktualisierung von Verweisen auf geänderte Rechtsvorschriften – insbesondere auf die novellierte 4. BImSchV –, die Bereinigung formaler Unstimmigkeiten sowie die vollständige und unmittelbare Übernahme der EU-Vorgaben in deutsches Recht.
Zusätzlich ist eine strukturelle Neuausrichtung der TA Luft vorgesehen: Sie soll künftig in einen allgemeinen Teil und zehn kapitelweise gegliederte Technische Anleitungen unterteilt werden, die sich jeweils an den Hauptgruppen aus Anhang 1 der 4. BImSchV orientieren („Kapitellösung“). Damit soll die rechtssichere Anwendung im Vollzug gestärkt und die Umsetzung der Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) künftig schneller und einfacher erfolgen.
Sebastian Koch, Vorstandsvorsitzender, und Katrin Büscher, Geschäftsführender Vorstand der ASA, begrüßen die Bemühungen des BMUV, die TA Luft zu aktualisieren und die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht zu erleichtern. Die Novelle der TA Luft sei ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Klarheit und Effizienz im Genehmigungsrecht. Die geplanten Änderungen würden künftig dazu beitragen, die Genehmigungsverfahren übersichtlicher zu gestalten und die hohen Schutzstandards für Umwelt und Gesundheit beizubehalten:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Referentenentwurf sowohl die europarechtlichen Vorgaben umgesetzt als auch strukturelle Verbesserungen auf den Weg gebracht werden. Für Anlagenbetreiber schafft das mehr Rechtssicherheit und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Beschleunigung von Verfahren. Wir haben uns in den Koalitionsverhandlungen ganz bewusst dafür eingesetzt, den Bürokratieaufwand zu reduzieren und Verfahren effizienter zu gestalten – das ist ein entscheidender Hebel, um zukunftsfähige Projekte schneller auf den Weg zu bringen.“
Der ASA e.V. wird den Verlauf der Novellierung aufmerksam verfolgen und sich aktiv in den weiteren Verfahrensverlauf einbringen, um sicherzustellen, dass die Interessen ihrer Mitglieder angemessen berücksichtigt werden. Hierfür steht die ASA bereit, den Dialog mit dem Gesetzgeber fortzusetzen und ihre Expertise einzubringen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch tragfähig sind.
„Wir sind überzeugt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Wirtschaft und Verbänden der Schlüssel zu einer erfolgreichen Umsetzung ist. Jetzt gilt es, diesen Weg konsequent weiterzugehen – im Sinne der Betreiber, der Behörden und einer zukunftsfähigen Umweltpolitik“, schließt Katrin Büscher.
Quelle: ASA e.V.