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DGAW gründet Arbeitskreis „Klimaschutz in der Kreislaufwirtschaft“

Voraussichtlich frühestens Mitte 2019 wird das Bundesumweltministerium ein Klimaschutzgesetz auf Bundesebene vorlegen. Dieses soll vor allem die Sektoren regeln, die außerhalb des EU-Emissionshandels Treibhausgase emittieren („Effort-Sharing-Bereich“). Hierzu gehört neben dem Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft auch die Kreislaufwirtschaft. Ziel des Arbeitskreises ist es, eine umfassende Betrachtung der Wirkungen der Kreislaufwirtschaft auf den Klimaschutz anzustellen.

Die Kreislaufwirtschaft mit ihren Klima-Be- und -entlastungen spielen in allen Sektoren eine Rolle. Im Sektor „Abfall“ sind im Wesentlichen aber „nur“ die Bereiche: Deponie, mechanisch-biologische Abfallbehandlung, Kompostierung und Abwasser gelistet. Hier wurden umfangreiche Treibhausgaseinsparungen um 70 Prozent seit 1990 durch das Deponierungsverbot erreicht. Damit wurden im Vergleich zu anderen Sektoren wesentliche Emissionsreduktionen durch konsequente Umweltschutzpolitik bereits umgesetzt.

Darüber hinaus profitieren aber die anderen Sektoren von der Kreislaufwirtschaft, wie:

  • Energiewirtschaft: Substitution von fossilen Energien durch die Thermische Abfallbehandlung (Müllverbrennungs-, Altholzverbrennungs-, Klärschlammverbrennungsanlagen, etc.)
  • Industrie: Einsatz von Recyclingstoffen zur Einsparung von Primärmaterialien, Brennstoffe, etc.
  • Gebäude: Versorgung mit klimafreundlicher Fernwärme durch Abfallverbrennungsanlagen, Einsatz von Recyclingbaustoffen, etc.
  • Verkehr: Pilotprojekte mit abfallstämmigen Kraftstoffen
  • Landwirtschaft: Ausbringung von aufbereiteter Biomasse (Nährstoffe, Humus)

Da aktuell keine aussagekräftigen Betrachtungen der Wirkungen der Kreislaufwirtschaft auf den Klimaschutz in Deutschland vorliegen, hat sich die DGAW zum Ziel gesetzt, eine derartige sektorübergreifende Analyse im Rahmen eines Positionspapiers beziehungsweise Konzepts zu erarbeiten. Hierdurch soll auch das Reduktionspotenzial aufgezeigt werden, mögliche Konsequenzen (Chancen und Risiken) für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Klimaschutzgesetzes analysiert werden und insbesondere auch die Bedeutung der Branche für den Industriestandort Deutschland ins Bewusstsein gerufen werden. Hierzu wurde der Arbeitskreis „Klimaschutz in der Kreislaufwirtschaft“ gegründet. Das erste Arbeitstreffen fand am 5. November 2018 statt.

Weiteres Verfahren zum Klimaschutzgesetz

Die Ressorts müssen ihre Maßnahmen vor der COP 24 Anfang Dezember 2018 vorlegen. Die „Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ muss ihren Abschlussbericht Ende 2018 vorlegen. Die neuen Verkehrs- und Gebäudekommissionen müssen ihre Ergebnisse noch in diesem Jahr vorlegen. Darauf aufbauend wird das Bundesumweltministerium den Entwurf eines Klimaschutz- beziehungsweise Artikelgesetzes voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 vorlegen, in dem unter anderem die Sektorenziele mit den entsprechenden Maßnahmen rechtsverbindlich festgelegt werden.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW)

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