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bvse: Altholzverordnung nicht neu erfinden, sondern behutsam weiterentwickeln

Nach Ansicht des bvse- Fachverbandes Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle sollten veränderte Marktbedingungen berücksichtigt werden. Als wichtige Grundlage für ein Mehr an stofflicher Nutzung müsse die Getrennthaltung von Altholz weiter ausgebaut werden. So würden Potenziale aus dem Sperrmüll heute noch lange nicht ausgeschöpft.

Für das aktuelle Geschäftsjahr berichten die in der Altholzaufbereitung tätigen bvse-Mitglieder von einer Steigerung der Erfassungsmengen um 4,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt seien die Altholzplätze gut gefüllt, denn weiterhin laufe die Konjunktur in Deutschland gut. Die für die Abnehmer daraus entstehende gute Versorgungslage an Hackschnitzel, lässt die Qualitätsansprüche an das Material steigen.

Die heißen Temperaturen des lang anhaltenden Sommers trugen zu einem knapperen Absatz bei. Die Trockenheit ließ den Heizwert des Materials steigen, mit dem Effekt, dass der Durchsatz in der energetischen Verwertung dadurch sinkt. Das trockene Material führte zudem zu einem erheblichen Aufwand zur Staubminderung. In ihrer Prognose für das kommende Jahr erwarten die bvse-Mitglieder mit Blick auf die Konjunkturdaten keine großartigen Veränderungen im Input.

Neuer Vorstand – Matthias Einsele trat nicht mehr für den Vorsitz an

Am 26. September 2018 kamen die Mitglieder des bvse-Fachverbandes Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle im Rahmen der bvse-Jahrestagung zusammen und wählten einen neuen Vorstand. Der langjährige Fachverbandsvorsitzende Matthias Einsele trat nicht mehr für den Vorsitz an. Nach seinen Worten sei jetzt der richtige Zeitpunkt für einen Führungswechsel. Es stehe nun eine Novelle der Altholzverordnung an, sodass es besser sei, wenn ein Fachmann aus diesem Bereich den Vorsitz übernehme. Einsele kandidierte jedoch als Beisitzer für den Vorstand und vertritt den Fachverband weiterhin als Vizepräsident im bvse-Präsidium. Zum Nachfolger von Matthias Einsele wählte die Mitgliederversammlung einstimmig Wolfgang Fritsch von der WM Kreislaufwirtschaft GmbH & Co. KG.

Gast der Versammlung war Dr. Jean Doumet aus dem Bundesumweltministerium. Mit ihm diskutierten die Mitglieder des Fachverbandes erste Überlegungen des BMU zur Novelle der Altholzverordnung. Hierzu hat der bvse im Vorfeld bereits ein Positionspapier erarbeitet. Darin betont der Verband, dass, wie im Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung und im Koalitionsvertrag vorgesehen, es bei der Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens darum gehen muss, die Kreislaufwirtschaft und damit das Recycling weiter auszubauen. Allerdings seien dabei auch sich verändernde Marktbedingungen zu berücksichtigen. Als wichtige Grundlage für ein Mehr an stofflicher Nutzung müsse die Getrennthaltung von Altholz weiter ausgebaut werden. So würden Potenziale aus dem Sperrmüll heute noch lange nicht ausgeschöpft. Des Weiteren sieht der bvse in der Weiterentwicklung der Probennahme sowie begleitender Qualitätssicherungssysteme einen zentralen Ansatz einer Novellierung.

Anpassungen bei sogenannter Regelvermutung notwendig

Grundsätzlich bewährt habe sich nach Auffassung des Fachverbands die gelebte Einteilung der Altholzkategorien. Ob im Detail die getroffene Definition der Kategorie III hinsichtlich der halogenorganischen Verbindungen noch so zutreffend sei, darüber ließe sich sicher diskutieren, so der neu gewählte Fachverbandsvorsitzende Wolfgang Fritsch. Allerdings, so betonte Fritsch auch, seien Anpassungen bei der sogenannten Regelvermutung notwendig. Definitionen und Begrifflichkeiten müssten harmonisiert werden, die Regelvermutung als Hilfsmittel für die Plätze sei aber zwingend erforderlich und zu erhalten. Des Weiteren fordert der bvse ein Vorbehandlungsgebot für Sperrmüll einzuführen. Vielfach fände im Nachgang zur Sammlung keine Nachsortierung statt und das gesamte Gemisch werde verbrannt.

Durchgehende Qualitätssicherung beim Altholzrecycling

Auch das Thema Zertifizierung greift der Verband auf. Altholzrecycling bedürfe einer durchgehenden Qualitätssicherung, die Abfallerzeuger, Aufbereiter und Verwerter gleichermaßen mit einbezieht. Dazu gehöre es, ein sinnvolles System der Eigen- und Fremdüberwachung aufzubauen. Der bvse bietet daher bereits heute ein freiwilliges Qualitätssiegel an. Wie auch das ElektroG eine eigene Qualifizierung als Behandlungsanlage vorsehe, welche in der Regel im Rahmen des Audits „Entsorgungsfachbetrieb“ abgeprüft werde, wäre zu diskutieren, ob Ähnliches nicht auch für Behandlungsanlagen im Altholzrecycling sinnvoll wäre.

Der Grundsatz der Hochwertigkeit hat sich bewährt

Bei der gewollten Förderung der stofflichen Verwertung sei eine differenzierte Betrachtung notwendig, denn nicht nur die Beschaffenheit der Althölzer grenzen die stofflichen Verwertungsmöglichkeiten ein, sondern auch die bestehenden Kapazitäten. Daher habe sich aus Sicht des bvse der in Paragraf 4 der geltenden Altholzverordnung verankerte Grundsatz der Hochwertigkeit von stofflicher und energetischer Verwertung grundsätzlich bewährt.

Vor diesem Hintergrund würden gerade wettbewerbspolitische Gründe dafür sprechen ihn beizubehalten. Darüber hinaus stehe diese Regelung im Einklang mit der Öffnungsklausel aus Paragraf 8 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Heute bereits werde das vorhandene Spektrum der Abfallbehandlung unter diesem Gleichrang möglichst sinnvoll miteinander verbunden. Dazu gehört auch, dass vorwiegend nicht recycelbare Materialien im Rahmen einer hochwertigen energetischen Verwertung mit hohen Wirkungsgraden genutzt werden. Zu bedenken sei, dass das Auslaufen der EEG-Förderung für Altholzkraftwerke zu einer zusätzlichen Einschränkung der energetischen Verwertungsoption führen könnte.

Wolfgang Fritsch: „Des Weiteren sehen wir die Probennahme sowie die Bestimmung angepasster Grenzwerte auf der Grundlage gewonnener Statistiken als den zentralen Punkt der Novelle der Altholzverordnung an.“ Um diese Diskussion fachlich zu begleiten und entsprechende Vorschläge einzubringen, hat sich der bvse – verbändeübergreifend mit BAV, VHI und FVH – zur Beauftragung einer wissenschaftlichen Empfehlung zur Probennahme und Analytik von Altholz entschieden. Diese Empfehlung wird derzeit vom Institut für Infrastruktur, Wasser, Ressourcen, Umwelt – IWARU der FH Münster unter der Leitung von Professor Sabine Flamme erstellt.

Quelle: bvse

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