Anzeige

Verpackungsgesetz: Verpackungsregister LUCID online gegangen

Alle, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, müssen dort bis zum 1. Januar 2019 registriert sein. Die Registrierung ist ab jetzt möglich.

Damit wird für jeden erkennbar, ob ein Hersteller seine Produktverantwortung für seine Verpackungen ernst nimmt, so Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Hersteller, die nicht registriert sind, dürfen ihre verpackte Ware ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr verkaufen. Das System der Produktverantwortung sorgt dafür, dass die Sammlung und das Recycling von Verpackungen von denen bezahlt wird, die die Verpackungen in Umlauf bringen.

Mehr Transparenz in Sammlung und Recycling

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir produzieren in Deutschland zu viel Plastikmüll. Das wollen wir ändern, indem wir überflüssiges Plastik vermeiden und dafür sorgen, dass Verpackungen klüger und ökologischer gestaltet werden. Das, was wir nicht vermeiden können, muss mehr als bisher recycelt werden. Mit dem Verpackungsgesetz setzen wir höhere Recyclingquoten. Außerdem sorgen wir dafür, dass mehr Transparenz in Sammlung und Recycling der Verpackungsabfälle kommt. Die Zentrale Stelle und das neue Verpackungsregister LUCID tragen dazu bei, dass die Kosten künftig fair auf alle Verursacher verteilt werden. Manche Produzenten, die sich bisher vor ihrer Verantwortung gedrückt haben, werden sich dann womöglich zum ersten Mal Gedanken machen müssen, wie sie sparsamer und ökologischer verpacken können.“

Ziel sei es, dass alle Hersteller ihrer erweiterten Produktverantwortung nachkommen und für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Dies gelte unabhängig davon, ob die Produkte in den jeweiligen Verpackungen online oder im stationären Ladengeschäft vertrieben werden. In der Vergangenheit hätten einige Hersteller sich als „Trittbrettfahrer“ nicht an den Kosten des Systems beteiligt.

Sich schon jetzt auf die neuen Vorgaben einstellen

Die neue Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat viele Aufgaben bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes zentralisiert, die für mehr Effizienz sorgen sollen. Nach der Veröffentlichung einer Orientierungshilfe zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen und der Konkretisierung der Pflichten durch den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen folgt nun der Start des Verpackungsregisters LUCID.

Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister: „Mit dem frühzeitigen Start des Registers – bereits vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes – geben wir allen Unternehmen die Möglichkeit, sich schon jetzt auf die neuen Vorgaben einzustellen. Gerade kleine Unternehmen sollen ausreichend Zeit bekommen, um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes reibungslos bis zum offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen zu können.“

Möglich ist die Registrierung ab sofort über die Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter www.verpackungsregister.org. Verpflichtete Unternehmen müssen sich künftig über dieses Portal mit ihren Stammdaten und den durch sie vertriebenen Markennamen registrieren. Das Verfahren sei schlank ausgestaltet und nehme circa 10 bis 15 Minuten in Anspruch, heißt es. Die Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen seien künftig über das Verpackungsregister LUCID öffentlich für alle sichtbar, sodass nicht nur die Zentrale Stelle Verpackungsregister, sondern zum Beispiel auch Verbraucher künftig die Möglichkeit haben, Hersteller und Händler auf die Übernahme ihrer Verantwortung zu überprüfen.

Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Anzeige

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation