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EUBP: Novelliertes EU-Abfallrecht würdigt Stellung von Biokunststoffen

Berlin — Europarat und Europäisches Parlament haben sich über die von der Kommission 2015 vorgeschlagene Novellierung des EU-Abfallrechts geeinigt. Darin werden die Beiträge von biobasierten Kunststoffverpackungen und kompostierbaren Kunststoffen zu einer effizienteren Abfallentsorgung und zur Reduzierung der Umweltauswirkungen bestätigt. European Bioplastics, der Verband der Biokunststoffindustrie in Europa, begrüßt die neue Richtlinie.

“Biokunststoffe werden für ihren kreislaufwirtschaftlichen Charakter gewürdigt. Beide Richtlinien betonen, dass biobasierte, werkstofflich recycelbare sowie biobasierte, kompostierbare Kunststoffverpackungen dazu beitragen, eine europäische Kreislaufwirtschaft zu fördern und fossile Rohstoffe durch nachwachsende Rohstoffe zu ersetzen”, betont François de Bie, Vorsitzender von European Bioplastics (EUBP).

Das Gesetzespaket umfasst unter anderem die Revision der Abfallrahmenrichtlinie sowie der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie sieht vor, dass biologisch abbaubare, kompostierbare Verpackungen zusammen mit Bioabfällen gesammelt und in der industriellen Kompostierung und anaeroben Vergärung recycelt werden können. Dies ist in mehreren Mitgliedsstaaten bereits erfolgreich umgesetzt und gängige Praxis. Bis 2023 soll die getrennte Sammlung von Bioabfall europaweit verpflichtend sein. Biologisch abbaubare Kunststoffe tragen nachweislich dazu bei, mehr Bioabfall getrennt zu sammeln und leisten somit letztlich auch einen Beitrag zur Erreichung der neuen Recyclingziele.

Die Richtlinie für Verpackungen und Verpackungsabfälle betont zudem, dass biobasierte Kunststoffe dazu beitragen, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren und die Abhängigkeit Europas von importierten Rohstoffen zu verringern. Biobasierte und recycelte Materialen werden als gleichermaßen wichtige Lösungen für nachhaltigere Verpackungen anerkannt. Zwar werden Mitgliedsstaaten ausdrücklich ermutigt, die Verwendung von biobasierten, recyclingfähigen sowie biobasierten, kompostierbaren Verpackungen zu fördern, jedoch wird die Chance verpasst, im Rahmen der Novellierung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Marktbedingungen für diese Materialien zu erlassen.

Darüber hinaus wird klar zwischen biologisch abbaubaren Kunststoffen und sogenannten oxo-abbaubaren Kunststoffen unterschieden, die nicht als biologisch abbaubar gelten. Diese Position wurde auch in der kürzlich veröffentlichten EU-Kunststoffstrategie aufgenommen, die darauf abzielt, den Einsatz von Oxo-Kunststoffen einzuschränken.

EUBP beglückwünscht die EU-Institutionen zu diesem wichtigen Schritt der Einbeziehung von werkstofflichem und organischem Recycling in eine Vision für eine europäische Kreislaufwirtschaft sowie die Anerkennung der Getrenntsammlung für eine effizientere Abfallwirtschaft. François de Bie: „Wir freuen uns auf die weitere enge Zusammenarbeit zur Stärkung der Bioökonomie und Förderung der Kreislaufwirtschaft und um sicherzustellen, dass biobasierte Kunststoffe in künftigen Initiativen wie den Maßnahmen der EU-Kunststoffstrategie weiter gefördert werden.“

Quelle: European Bioplastics e.V. (EUBP)

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