Bunte Tonnen machen noch kein Recycling

Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) hat ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorgelegt.

Darin begrüßt der Verband die grundsätzliche Zielrichtung der Gesetzesnovelle, sieht jedoch in zentralen Bereichen Nachbesserungsbedarf. Im Fokus stehen die stärkere Anerkennung der stoffspezifischen Abfallbehandlung, eine qualitätsorientierte Bewertung von Recyclingleistungen, praxisgerechte Regelungen zur Bioabfallerfassung sowie der konsequente Abbau bürokratischer Belastungen.

„Die Transformation zu einer leistungsfähigen Kreislaufwirtschaft gelingt nur, wenn die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt wird. Moderne Sortier-, Aufbereitungs- und Behandlungsanlagen gewinnen heute erhebliche Mengen wertvoller Sekundärrohstoffe zurück und leisten einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffsicherung in Deutschland. Diese Leistungen müssen sich künftig auch in den rechtlichen Rahmenbedingungen und bei der Bewertung von Recyclingerfolgen widerspiegeln“, erklärt Sebastian Koch, Vorsitzender der ASA.

Die ASA spricht sich dafür aus, Recyclingquoten stärker an tatsächlich zurückgewonnenen und stofflich verwerteten Materialien auszurichten. Aus Sicht des Verbandes greift eine alleinige Betrachtung von Sammelmengen zu kurz. Entscheidend seien die Qualität der zurückgewonnenen Rohstoffe und deren tatsächliche Rückführung in den Wirtschaftskreislauf.

„Eine moderne Kreislaufwirtschaft darf nicht allein an Sammel- und Erfassungsquoten gemessen werden. Entscheidend ist, welche Wertstoffe tatsächlich zurückgewonnen und als hochwertige Sekundärrohstoffe wieder eingesetzt werden können. Deshalb brauchen wir eine europaweit harmonisierte und transparente Bewertungssystematik, die die tatsächliche Ressourcenschonungsleistung moderner Aufbereitungs- und Recyclinganlagen angemessen berücksichtigt“, betont Sebastian Koch.

Einen besonderen Schwerpunkt legt die ASA auf die getrennte Erfassung biologischer Abfälle. Die geplante Erfolgskontrolle der Bioabfallsammlung dürfe sich nicht ausschließlich an Mengenkennzahlen orientieren. Nach Auffassung des Verbandes müssen auch Fremdstoffgehalte, Stoffstromqualität und die Eignung der Bioabfälle für Vergärung und Kompostierung berücksichtigt werden.

„Die Novelle bietet die Chance, die Bioabfallerfassung qualitativ weiterzuentwickeln. Dafür braucht es bundesweit einheitliche und rechtssichere Rahmenbedingungen für Biotonnenkontrollen. Unterschiedliche datenschutzrechtliche Bewertungen in den Ländern dürfen nicht dazu führen, dass bewährte Instrumente der Qualitätssicherung erschwert oder verhindert werden“, erklärt Katrin Büscher, Geschäftsführender Vorstand der ASA.

Besonders kritisch bewertet die ASA die geplanten Vorgaben zur Wiederverwendung gebrauchstauglicher Gegenstände und zur Sperrmüllabholung aus privaten Haushalten. Nach Auffassung des Verbandes drohen erhebliche organisatorische, personelle und finanzielle Belastungen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

„Die Förderung der Wiederverwendung ist grundsätzlich richtig und entspricht den Zielen der Abfallhierarchie. Die gesetzlichen Anforderungen müssen jedoch verhältnismäßig, rechtssicher und vollzugstauglich ausgestaltet werden. Die vorgesehene Abholung von Gegenständen aus privaten Räumlichkeiten wirft zahlreiche Fragen des Arbeits-, Haftungs- und Gesundheitsschutzes auf. Hier braucht es praktikable Lösungen statt zusätzlicher Rechtsunsicherheiten“, so Katrin Büscher.

Darüber hinaus kritisiert die ASA die im Referentenentwurf teilweise unterschätzten finanziellen und organisatorischen Auswirkungen neuer Dokumentations- und Berichtspflichten.

„Wer Bürokratieabbau ernst meint, muss neue Berichts- und Dokumentationspflichten konsequent auf ihre Erforderlichkeit prüfen. Vorhandene Datenbestände und digitale Systeme sollten stärker genutzt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Ziel muss ein schlanker, transparenter und rechtssicherer Vollzug sein, der Umweltziele unterstützt, ohne Unternehmen, Kommunen und Behörden mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu belasten“, erklärt Katrin Büscher.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen fordert die ASA eine stärkere Unterstützung innovativer Sortier- und Aufbereitungstechnologien. Moderne sensorbasierte Sortiersysteme, KI-gestützte Anwendungen und neue Aufbereitungsverfahren könnten entscheidend dazu beitragen, Wertstoffverluste zu reduzieren und die Qualität von Rezyklaten zu verbessern.

„Deutschland wird seine Recycling- und Ressourcenschutzziele nur erreichen, wenn technologische Innovationen konsequent gefördert werden. Die Kreislaufwirtschaft braucht Investitionen in moderne Anlagen, Forschungsförderung und stabile Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Sekundärrohstoffen. Recycling endet nicht am Werkstor der Aufbereitungsanlage, sondern erst dann, wenn Rezyklate tatsächlich wieder in Produkten eingesetzt werden“, betonten die Fachleute der ASA.

Die ASA appelliert an den Gesetzgeber, die Expertise von Praxis, Wissenschaft, Vollzug und Wirtschaft frühzeitig in den weiteren Gesetzgebungsprozess einzubeziehen und die vorgesehenen Rechtsverordnungen gemeinsam mit den betroffenen Fachkreisen auszugestalten.

Die umfassende Stellungnahme der ASA ist auf der Homepage unter folgendem Link abrufbar: https://www.asa-ev.de/stellungnahmen 

Quelle: ASA

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