Am 16. Juni hat das Europäsiche Parlament in Straßburg zwei Gesetze verabschiedet, mit denen der sogenannte EU-US-Handelsdeal vom August 2025 umgesetzt wird.
Mit dem Hauptvorschlag für eine Verordnung, der mit 440 zu 151 Stimmen bei 50 Enthaltungen angenommen wurde, werden die Zölle auf alle US-amerikanischen Industriegüter abgeschafft. Zahlreiche aus den USA eingeführte Meeresfrüchte und landwirtschaftliche Erzeugnisse erhalten präferenziellen Marktzugang.
In dem zweiten Vorschlag für eine Verordnung, der mit 444 zu 152 Stimmen bei 54 Enthaltungen angenommen wurde, geht es um die Verlängerung der zollfreien Einfuhr von Hummer. Dies bezieht sich nun auch auf verarbeiteten Hummer.
Gebilligt worden waren beide Vorschläge zuvor von den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments und des Rates, die den ursprünglichen Vorschlag der Kommission in mehreren Punkten stärkten.
Verfallsklausel
Die Hauptverordnung, die Einfuhren von Industrieerzeugnissen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln betrifft, läuft am 31. Dezember 2029 aus.
Bis zum 30. Juni 2029 nimmt die Kommission eine umfassende Bewertung der handelsbezogenen Folgen der Verordnung für Industrie, Landwirtschaft und kleine und mittlere Unternehmen in der EU vor. Sie bewertet dabei auch mögliche Veränderungen beim Handel mit Drittstaaten. Bei Bedarf fügt sie einen Legislativvorschlag zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung hinzu.
Stahl- und Aluminiumderivate
Im August 2025 nahmen die USA weitere 407 Warenkategorien in die Liste der teilweise aus Stahl und Aluminium bestehenden Erzeugnisse auf, für die Zoll entrichtet werden muss.
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass diese neuen Zölle den Handel instabiler machen, und es drängt darauf, dieses Problem in der Hauptverordnung anzugehen. Die EU-Kommission kann die Zollpräferenzen aussetzen, wenn die USA bis zum 31. Dezember 2026 an dem Zollsatz von mehr als 15 Prozent auf Stahl- und Aluminiumderivate aus der EU festhalten. Bis zum 1. Dezember 2026 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die zolltarifliche Behandlung von Stahl- und Aluminiumderivaten vor.
Verstärkte Aussetzungsklausel
Die EU-Kommission kann die Zollpräferenzen auch aussetzen, wenn die USA nicht die Bedenken der Europäischen Union ausräumen, was die zolltarifliche Behandlung von Ausfuhren aus der EU betrifft, die bis zum 24. Februar 2026 unter die pauschale Zollobergrenze von 15 Prozent fielen.
Schutzmechanismus
Parlament und Rat einigten sich ferner darauf, einen Schutzmechanismus für den Fall einzurichten, dass die Einfuhren von Gütern aus den USA wegen der gewährten Zollpräferenzen so stark zunehmen, dass Industrie und Landwirtschaft in der EU erheblich darunter leiden.
Die Kommission kann eine entsprechende Untersuchung einleiten – entweder von sich aus oder auf der Grundlage von Informationen, die von einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder vom Europäischen Parlament bereitgestellt werden. Darüber hinaus legt die Kommission Parlament und Rat vierteljährlich einen Bericht darüber vor, inwieweit sich Handelsvolumen und ‑wert der aus den USA ausgeführten Waren, für die diese Rechtsvorschriften gelten, verändert haben.
Standhaft geblieben
Bernd Lange (SPD, S&D), Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel und Berichterstatter, erklärte: „Trotz des Drucks ist das Parlament während dieser Verhandlungen standhaft geblieben. Unsere Entschlossenheit hat sich ausgezahlt und zu einem besseren Abkommen für europäische Unternehmen und Bürger sowie zu weitaus robusteren Schutzmechanismen geführt als ursprünglich vorgesehen. Wir stärken und stabilisieren nicht nur die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA, sondern geben der EU auch die Möglichkeit zu reagieren, falls die Vereinigten Staaten ihren Teil der Vereinbarung nicht einhalten.
Dank der entschlossenen Haltung des Parlaments enthält der endgültige Text nun ein weitaus stärkeres Sicherheitsnetz, einschließlich einer robusten Aussetzungsklausel, einer Verfallsklausel, einer Schutzklausel, verbesserter Überprüfungsmechanismen und einer stärkeren demokratischen Kontrolle.
Die richtigen Instrumente zu haben, ist aber nur die halbe Miete. Es bedarf auch des politischen Willens. Wir werden die Umsetzung dieses Abkommens weiterhin genau beobachten. Sollte die US-Seite gegen den Wortlaut oder den Geist des Turnberry-Abkommens verstoßen, wird das Parlament darauf bestehen, dass die Kommission alle in dieser Verordnung und im weiteren Instrumentarium der EU vorgesehenen Mittel umfassend und rechtzeitig einsetzt. Eine stabile und prosperierende transatlantische Partnerschaft kann nur gelingen, wenn beide Seiten sich weiterhin dafür engagieren.“
Nächste Schritte
Nach Billigung durch das Parlament muss nun auch der Rat die vereinbarten Texte förmlich annehmen. Die neuen Vorschriften treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Hintergrundinformationen
Am 27. Juli 2025 einigten sich US-Präsident Donald Trump und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Turnberry (Schottland) auf ein Rahmenabkommen über Zoll- und Handelsfragen, das in einer gemeinsamen Erklärung dargelegt wurde. Am 28. August 2025 veröffentlichte die Kommission zwei Legislativvorschläge zur Umsetzung der zolltariflichen Aspekte dieses Abkommens.
Quelle: Europäisches Parlament




