Anzeige

Bayerische Abfall- und Deponietage: Bürokratieabbau vor Umweltschutz?

Kontroverse um aktuelle Entwicklungen im Kreislaufwirtschaftsrecht

KUMAS – Kompetenzzentrum Umwelt e. V. startete mit den 27. Bayerischen Abfall- und Deponietagen am 25./26. März zusammen mit den Kooperationspartnern Bayerisches Landesamt für Umwelt, AU Consult GmbH und bifa Umweltinstitut GmbH erfolgreich ins Kongressjahr 2026.

Rund 450 Teilnehmer, Aussteller, Referentinnen und Referenten trafen sich in der UNESCO- Welterbe-Stadt Augsburg zum Update zur Kreislaufwirtschaft und Deponietechnik. Der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Dr. Christian Barth, eröffnete die Tagung am 25. März nach einem kurzen Rundgang durch die Foyerausstellung. Er hob die Bedeutung der von KUMAS organisierten Veranstaltungen für die Fachwelt und für den Austausch zwischen den Anlagenbetreibern und den Fach- und Genehmigungsbehörden hervor.

Neben der Bedeutung der globalen Bemühungen um eine wirklich geschlossene Kreislaufwirtschaft ging Barth auf die nun erfolgreich abgeschlossene Rückholung von Sonderabfällen aus Tschechien und Überlegungen zur Schaffung von Deponiekapazitäten für die Entsorgung von PFAS-belasteten Abfällen ein. Die Berichte über die Entwicklung des deutschen und europäischen Kreislaufwirtschaftsrechts riefen in der Diskussion nicht nur positive Reaktionen hervor.

Umweltomnibus: Freibrief bis 2035?

Kritisch muss der sogenannte „Umweltomnibus“ der EU-Kommission bewertet werden. Während das Ziel, den Verwaltungsaufwand zu senken, vordergründig legitim erscheint, wirft zum Beispiel die geplante Aussetzung der Vorschriften über die Ernennung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung bis zum Jahr 2035 Fragen auf. Eine solche Fristverlängerung für Hersteller, die Produkte in anderen Mitgliedstaaten vertreiben, droht die Verantwortlichkeit für Abfallströme über ein Jahrzehnt lang zu verwässern. Zudem dürfte der Verwaltungsaufwand in der Überwachung der Regelungen wohl kaum weniger werden.

Nationale Strategie: Personalabbau trifft auf komplexe Aufgaben

Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Personalbestand in der Verwaltung bis 2029 um mindestens acht Prozent zu reduzieren. Gleichzeitig sollen jedoch Genehmigungsverfahren beschleunigt, die Digitalisierung vorangetrieben und komplexe neue Regelwerke wie die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) umgesetzt werden. Wie eine ausgedünnte Verwaltung die Mammutaufgaben einer umfassenden Transformation zur Kreislaufwirtschaft schneller und effizienter bewältigen soll, ohne dass die Umweltqualität darunter leidet, bleibt offen.

Lückenhafter Umweltschutz: PFAS-Verbot und Lebensmittelverschwendung

Inhaltlich bleiben die aktuellen Vorhaben in entscheidenden Punkten zudem hinter den ökologischen Notwendigkeiten zurück:

Die Ablehnung eines Totalverbots ganzer Stoffgruppen wie PFAS ist aus Sicht der Industrie zu begrüßen. Allerdings lässt sich die langfristige Belastung von Stoffkreisläufen mit den sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ so nicht lösen, da einzelne Stoffe und Stoffgruppen nur schwer beziehungsweise nicht substituierbar sind. Ein Dilemma, in dem sich vor allem die chemische Industrie befindet.

Die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen sieht zwar Reduzierungsziele für Handel und Konsum vor, spart jedoch die Primärproduktion (Landwirtschaft) bei den Reduzierungszielen komplett aus. Damit bleibt ein signifikanter Teil unreguliert.

Fokus auf Geschwindigkeit statt Qualität

Die aktuellen Entwicklungen im Kreislaufwirtschaftsrecht, von der Erleichterung des vorzeitigen Baubeginns für Deponien bis hin zur Ermessensentscheidung über Erörterungstermine im Infrastrukturzukunftsgesetz zeigen einen klaren Trend: Die Kreislaufwirtschaft der Zukunft wird, soweit sie lediglich auf einer „pragmatischen“ Verwaltung des Status quo beharrt, das Ziel einer echten Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch verfehlen.

Bayerische Kreislaufwirtschaftsstrategie: Freiwilligkeit im Vordergrund

Die Vorstellung des aktuellen Standes der Bayerischen Kreislaufwirtschaftsstrategie (BayKWS) und der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans zeigte, dass man künftig auf mehr Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen möchte. Die Bayerische Kreislaufwirtschaftsstrategie soll als politischer Rahmen dienen, um Bayern den Weg zur Klimaneutralität durch den Übergang von einer linearen zur Kreislaufwirtschaft zu ebnen.

Der Abfallwirtschaftsplan stellt den überörtlichen, planerischen Rahmen für die Entsorgungssicherheit im Freistaat dar. Ein zentraler Punkt ist die in der Strategie verankerte Grundvoraussetzung, primär die „Freiwilligkeit zu achten“. Ob das Setzen auf Freiwilligkeit und Anreize, wie die Reparaturinitiative Bayern ausreichen, um den Ressourcenverbrauch signifikant zu senken, muss die Zukunft zeigen. Die Strategie geht von einer Reduzierung des Abfallaufkommens und der Stärkung von Sekundärrohstoffen aus. Die Notwendigkeit zur Aktualisierung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Bayern, der in der aktuellen Fassung aus dem Jahre 2014 stammt, ist unbestritten. Die vollständige Veröffentlichung wird für Ende 2026 angestrebt.

Praxisbeispiele zeigen wirtschaftliche Abhängigkeiten

Beispiele zur Erfassung und Verwertung von Sekundärrohstoffen wie Elektrogeräte, Alttextilien, Carbonfaserkunststoffe, aber auch die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm zeigen, dass vielfach gute Ansätze oft am Marktgeschehen scheitern. Grundvoraussetzung für den Erfolg sind die sortenreine Erfassung, innovative Aufbereitungstechnologien und die Entwicklung eines Marktes, der die so gewonnen Sekundärrohstoffe auch tatsächlich aufnehmen kann. Die seit 2025 bestehende weitergehende Erfassung von Alttextilien führte ja zum Zusammenbruch des Marktes und Insolvenzen vieler Verwerter. Nicht nur hier muss also an ein geändertes Konsumverhalten der Verbraucher appelliert werden.

Umweltgerechte Entsorgung durch Deponien

Der zweite Veranstaltungstag widmete sich traditionell der Deponietechnik. Deponien stellen nach wie vor eines der wichtigsten Glieder in der Entsorgungskette dar. Deponien heutiger Prägung sind hochtechnische Bauwerke, die ständiger Überwachung unterliegen und bedürfen. Neue Anforderungen aus der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie werden Deponiebetreiber vor große, teils praxisferne Herausforderungen stellen, die auch einen erheblichen Zuwachs an bürokratischem Mehraufwand nach sich ziehen.

Prognostizierte Entlastungs- und Beschleunigungsmaßnahmen wirken sich auf Deponien nicht aus, zumal in Deutschland ohnehin schon hohe Standards für Deponien gelten, die jedem europäischen Vergleich standhalten.

Schlussbetrachtung

„Welchen Erfolg die neuen Strategien auf EU-, Bundes- und Landesebene haben werden, wird sich erst in einigen Jahren zeigen. Erste Trennpflichten für wiederverwert- und recycelbare Abfälle stammen aus den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, die von den kommunalen Trägern der Abfallwirtschaft durch direkte Aufklärung und Beratung der Abfallerzeuger auch erfolgreich umgesetzt wurden. Kurioserweise befinden wir uns nun, 30 Jahre später, wieder mit den gleichen Fragestellungen konfrontiert und müssen leider feststellen, dass der versprochene Bürokratieabbau weiter auf sich warten lässt“, fasste KUMAS-Geschäftsführer Thomas Nieborowsky die Diskussion nachdenklich zusammen.

Begleitet wurde der zweitägige Kongress von einer Fachausstellung, in der sich über 25 branchenspezifische Unternehmen und Dienstleister den Teilnehmerinnen und Teilnehmern präsentierten.

Quelle: KUMAS – Kompetenzzentrum Umwelt e. V.

Anzeige
Anzeige

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation