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Europäisches Parlament stellt Bedingungen für Zollsenkung auf US-Produkte

Am Donnerstag (26. März 2026) haben die Europaabgeordneten ihre Position zu zwei Vorschlägen zur Umsetzung der zollrechtlichen Aspekte des EU-US-Handelsabkommens von Turnberry verabschiedet. Der EU-US-Zolldeal wird nun mit den EU-Staaten verhandelt.

Die angenommenen Texte sehen vor, dass – sofern mit den EU-Mitgliedstaaten eine Einigung über sie erzielt wird – die meisten Zölle auf US-Industrieprodukte abgeschafft werden. Auch wird einem breiten Spektrum von US-Meeresfrüchten und Agrarprodukten ein bevorzugter Marktzugang in der EU gewährt, entsprechend der im Sommer 2025 zwischen der EU und den USA getroffenen Vereinbarung.

Aussetzungsklausel

Eine erweiterte Aussetzungsklausel soll es ermöglichen, die neuen Zollpräferenzen mit den USA unter bestimmten Bedingungen auszusetzen. So könnte die Kommission beispielsweise vorschlagen, alle oder einige Handelspräferenzen auszusetzen, falls die USA zusätzliche Zölle über die vereinbarte Obergrenze von 15 Prozent hinaus oder neue Zölle auf EU-Waren erheben sollten.

Die Aussetzungsklausel könnte auch aktiviert werden, falls die USA beispielsweise die Ziele des Abkommens untergraben, Wirtschaftsakteure der EU diskriminieren, die territoriale Integrität, Außen- oder Sicherheitspolitik von Mitgliedstaaten bedrohen oder wirtschaftlichen Zwang ausüben sollten.

Sunrise-Klausel

Die Europaabgeordneten führten eine „Sunrise-Klausel“ ein, wonach die neuen Zölle nur dann in Kraft treten würden, wenn die USA ihren Verpflichtungen nachkommen.

Die Zollpräferenzen für US-Exporte von Stahl, Aluminium und daraus hergestellten Erzeugnissen würden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung außer Kraft treten, sofern die USA die Zölle auf EU-Erzeugnisse mit einem Stahl- und Aluminiumanteil von mehr als 50 Prozent nicht auf höchstens 15 Prozent senken.

Das Europäische Parlament votierte zudem für ein Auslaufen der Regeln zum 31. März 2028. Eine Verlängerung wäre nur durch einen neuen Gesetzesvorschlag möglich, der nach einer gründlichen Folgenabschätzung zu den Auswirkungen der Verordnung vorgelegt werden müsste.

Schutzmechanismus

Die EU-Kommission wird die Auswirkungen der neuen Vorschriften überwachen, und könnte die neuen Zölle vorübergehend aussetzen. Diese könnte geschehen, sollten die Einfuhren aus den USA ein Niveau erreichen, das der EU-Industrie ernsthaften Schaden zufügen könnte, beispielsweise im Falle eines Anstiegs der Einfuhren einer bestimmten Produktgruppe um zehn Prozent oder mehr.

Zitat

Der Berichterstatter Bernd Lange (S&D, DE) sagte: „Mit der heutigen Abstimmung haben wir ein starkes Mandat für die kommenden Verhandlungen mit dem Rat.

Die Mitglieder werden nur dann in der Lage sein, die Handelsbedingungen des Abkommens zu unterzeichnen, wenn die Verordnung klare Schutzmaßnahmen enthält und die USA die Bedingungen des Abkommens vollständig eingehalten haben. Ich werde dieses Mandat in den Verhandlungen entschieden verteidigen.

Die Bedingungen des Europäischen Parlaments sind klar definiert. Sie enthalten eine Sunrise-Klausel, die die vollständige Einhaltung der US-Konformität vor Inkrafttreten der Verordnung vorschreibt, eine Sunset-Klausel, die die vollständige parlamentarische Kontrolle über jede Verlängerung der Zugeständnisse gewährleistet und gleichzeitig konform mit der Welthandelsorganisation bleibt. Jede weitere tarifliche Bedrohung oder ein Abkommen, das nicht für Hersteller und Verbraucher in der EU gilt, wird zum Auslaufen der Rechtsvorschriften führen.“

Nächste Schritte

Die beiden Rechtsakte wurden mit 417 Ja-Stimmen, 151 Nein-Stimmen und 71 Enthaltungen (Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den USA und Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den USA) sowie mit 437Ja-Stimmen, 141 Nein-Stimmen und 60 Enthaltungen (Nichtanwendung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren) angenommen. Die Abgeordneten sind nun bereit, Verhandlungen mit den EU-Regierungen über die endgültige Ausgestaltung der Rechtsvorschriften aufzunehmen.

Quelle: Europäisches Parlament (Pressemitteilung)

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