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Startschuss für Bürokratieabbau in der österreichischen Abfallwirtschaft

Die österreichische Abfall- und Ressourcenwirtschaft ist vorsichtig optimistisch, nachdem die Politik erste Schritte zur Deregulierung der Branche angekündigt hat. Derzeit unterliegen Rohstoffe aus recycelten Materialien zahlreichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber Primärrohstoffen, das verhindert echte Kreislaufwirtschaft.

Der aktuelle Entschließungsantrag der Regierungsparteien zur Beseitigung „regulatorischer Hemmnisse, welche zirkuläre Geschäftspraktiken behindern“ sei Grund zur Freude [1]. Ebenso, dass die „Entrümpelung“ des Abfallwirtschaftsgesetzes Eingang in die 160 Maßnahmen von Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn gefunden hat [2]. Die Branche erwartet erste konkrete Beschlüsse im kommenden Ministerrat am 3. Dezember.

Österreich braucht Ressourcen, die Abfallwirtschaft kann sie dank Recycling liefern. Aber sie tut sich schwer damit, denn seit Jahren kämpft die Branche mit zahlreichen Gesetzen und Bestimmungen, die Effizienz und Innovation verhindern. Statt Investitionen in Recyclinganlagen wachsen die Dokumentationspflichten und bürokratischen Hürden.

Ein konkretes Beispiel: Der verpflichtende Abfalltransport auf Schiene und die damit verbundenen aufwendigen Abfragen auf der Online-Plattform „Auf Schiene“. Zuletzt hat auch das Umweltministerium in seinem aktuellen Evaluierungsbericht eine Abschwächung der Regelung ab 2026 empfohlen. Gabriele Jüly, Präsidentin des Verbands Österreichischer Abfallbetriebe (VOEB): „Was in der Theorie absolut Sinn macht, ist in der Praxis nicht umsetzbar. Dieses Gesetz verursacht vielmehr einen enormen Zeit- und Verwaltungsaufwand für unsere Betriebe und schafft einen eindeutigen Wettbewerbsnachteil von Abfall gegenüber primären Rohstoffen. Die Maßnahme trägt laut Evaluierung nachweislich nicht zum Umweltschutz bei – behindert jedoch das Recycling.“ Eine praxistaugliche Alternative sei notwendig.

Weniger Bürokratie, mehr Effizienz

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich sind weit davon entfernt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für primäre und sekundäre Rohstoffe zu ermöglichen. Die Abfall- und Ressourcenwirtschaft hat zahlreiche, konkrete Vorschläge erarbeitet, wie die Anpassung von Prüfungsintervallen, Dokumentations- und Berichtspflichten sowie zur Steigerung der Effizienz von Genehmigungsverfahren. Jüly: „Betriebe, die in neue Anlagen investieren wollen, benötigen einfache und rasche Genehmigungsverfahren, statt jahrelanges Tauziehen um aufwendige Bewilligungen. Vor allem bei geringfügigen Änderungen muss der Verwaltungsaufwand reduziert werden.“

Vor diesem Hintergrund ist auch die AVG-Novelle [3] zu begrüßen, die eine Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren sowie eine Erleichterung bei der Heranziehung von nicht-amtlichen Sachverständigen mit sich bringt. Die Novelle wurde Mitte November vom Nationalrat einstimmig beschlossen.

Unternehmen entlasten und faire Bedingungen schaffen

Um weitere Wettbewerbsnachteile für Abfall beziehungsweise Sekundärrohstoffe abzuschaffen, gilt es auch Abfallende-Verordnungen, insbesondere in der Bauwirtschaft voranzutreiben. So sollte der Bodenaushub von Baustellen endlich an Ort und Stelle wieder verwertbar sein, statt als Abfall zu gelten und langwierige bürokratische Hürden durchlaufen zu müssen.

Eine bessere Abstimmung von Prüfungs- und Inspektionsintervallen könnte sowohl Unternehmen als auch Behörden entlasten, ebenso eine Reduktion von Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Auch die Ankündigungen auf europäischer Ebene zur Entbürokratisierung – Stichwort „Omnibus“ – klingen vielversprechend. Für einen wettbewerbsfähigen Recyclingstandort Europa ist ein „Schengenraum der Abfallwirtschaft“ notwendig, um den reibungslosen Verkehr von Abfällen zu ermöglichen, die regional gesammelt und effizienter in anderen europäischen Ländern verarbeitet oder recycelt werden können.

Jüly: „Wer echte Kreislaufwirtschaft will, muss faire Bedingungen für alle Beteiligten schaffen. Es kann nicht sein, dass Primärrohstoffe vom Gesetzgeber bevorzugt werden, während recycelte Wertstoffe mit bürokratischen Hürden und aufwendigen Berichtspflichten zu kämpfen haben.“

Optimierung des Abfallwirtschaftsgesetzes

Deshalb begrüßt die Abfall- und Ressourcenwirtschaft das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung. Die Branche bewertet die im Regierungsprogramm 2025-2029 angekündigten Maßnahmen zur Evaluierung und Optimierung des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) als ein wichtiges Signal für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft. Die angestrebte Prozessoptimierung und gesteigerte Verfahrenseffizienz sind zentrale Schritte, um die Transformation in eine ressourcenschonende Wirtschaft zu unterstützen.

Quelle: VOEB

1 Quelle: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/415
2 Siehe auch: https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/20266180/diese-vorschriften-will-schellhorn-abschaffen
3 Siehe auch: Nationalrat beschließt AVG-Novelle zur Beschleunigung von Großverfahren (PK1035/19.11.2025) | Parlament Österreich

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