Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 11. September Hinweise für den praxisgerechten Umgang mit gering asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen in Bayern veröffentlicht.
Dabei wurde unter anderem klargestellt, ab welchen Beurteilungswerten Abfälle als „asbestfrei“ oder „geringfügig asbesthaltig“ eingestuft werden. Kleinmengen (bis ca. 10 m³) können künftig ohne zusätzliche Analytik als „geringfügig asbesthaltig“ deponiert werden.
Weitere Informationen und FAQs zum Umgang mit asbesthaltigen Abfällen sind auf der Webseite des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) verfügbar: www.lfu.bayern.de
Quelle: bvse