Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) die Ausgabe 2025 des Mindeststandards für recyclinggerechte Verpackungen vorgestellt. Ziel ist es, dass bis 2030 nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die zu mindestens 70 Prozent stofflich verwertbar sind.
Der neue Mindeststandard wurde strukturell grundlegend überarbeitet und soll es Unternehmen erleichtern, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen eigenständig zu bewerten. Er richtet sich vor allem an Verpackungshersteller, berücksichtigt aber auch die Anforderungen zahlreicher weiterer Unternehmen. Optisch und inhaltlich unterscheidet sich die Ausgabe 2025 deutlich von ihren Vorgängern: Verpackungskategorien rücken stärker in den Vordergrund, geordnet nach dem Material des Hauptbestandteils – ein Ansatz, der mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) eingeführt wird.
Die Methodik zur Bemessung der Recyclingfähigkeit bleibt zwar unverändert, doch stellt der neue Standard die Prüfschritte detaillierter dar. Eine neue Formel ermöglicht es Anwendern, die Recyclingfähigkeit auf Grundlage konkreter Gestaltungsparameter zu berechnen. Alle relevanten Informationen sind im Anhang 2 gebündelt. Ergänzend stellt die ZSVR praxisnahe Hilfen wie eine Anwendungshilfe und Hintergrundinformationen bereit.
Um die Praxisnähe zu erhöhen, wurde der Expertenkreis für die Neufassung erweitert. Neben mittelständischen Unternehmen und zusätzlichen Systembetreibern bringen auch Vertreter des Forum Rezyklat ihre Erfahrungen ein.
Mit dem Mindeststandard 2025 sollen Unternehmen frühzeitig auf die Anforderungen der kommenden europäischen Verpackungsverordnung vorbereitet werden. „Auch wenn die PPWR bereits im August 2026 mit ersten Regelungen in Kraft tritt, basiert der neue Mindeststandard weiterhin auf § 21 VerpackG. Den noch ausstehenden delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Bemessung der Recyclingfähigkeit, der 2028 erwartet wird, kann er nicht vorwegnehmen. Dennoch bietet die Ausgabe 2025 Unternehmen schon heute klare Orientierung“, erklärte ZSVR-Vorstand Gunda Rachut.
Die Ausgabe des Mindeststandards selbst und einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen ist hier zu finden.
Quelle: ZSVR