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Einstufung von Titandioxid als krebserregend aufgehoben

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Berufungsverfahren die chemikalienrechtliche Einstufung von Titandioxid als krebserregend aufgehoben.

Damit bestätigt das höchste europäische Gericht das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 23. November 2022, das die ursprüngliche Einstufung durch die Europäische Kommission bereits für nichtig erklärt hatte.

Die Kommission hatte Titandioxid als potenziell krebserregend eingestuft – eine Entscheidung, die nun endgültig für rechtswidrig erklärt wurde. Der EuGH stellt in seinem Urteil klar, dass die Kommission einen offensichtlichen Beurteilungsfehler bei der Bewertung der wissenschaftlichen Grundlage gemacht hat. Die der Einstufung zugrunde liegende Studie sei nicht mit der erforderlichen Zuverlässigkeit anerkannt worden.

Keine intrinsische Toxizität nachgewiesen

Mit dem Urteil ist jetzt eindeutig festgestellt: Titandioxid weist keine intrinsischen krebserregenden Eigenschaften auf. Vielmehr handelt es sich um eine sogenannte Partikeltoxizität, also eine Wirkung, die nur unter sehr spezifischen Umständen auftritt. Die krebserregende Gefahr geht von Titandioxid also nur aus, wenn es in einem bestimmten Aggregatzustand, einer bestimmten Form, einer bestimmten Größe und einer bestimmten Menge vorhanden ist und dadurch eine Lungenüberlastung eintritt. Titandioxid hat also keine Eigenschaften, die für sich gesehen krebserregend sind und eine Einstufung als krebserregend gerechtfertigt hätte.

Besonders betroffen von der bisherigen Einstufung war der Bereich der Mineralik und des Gebäuderückbaus, da Titandioxid in zahlreichen Baustoffen enthalten ist – beispielsweise in Wandfarben, Putzen, Lacken, Tapeten, Bodenbelägen, Dämmplatten und Fensterprofilen.

„Die chemikalienrechtliche Einstufung hätte weitreichende Konsequenzen für die Bau- und Recyclingwirtschaft gehabt“, erklärt Dr. Thomas Probst, Experte für Stoffstrommanagement im bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. „Daher hat sich der bvse seit 2018 intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und auf eine Neubewertung hingewirkt.“

Rechtsmittel endgültig gescheitert

Die Europäische Kommission und Frankreich hatten gegen das EuG-Urteil Berufung eingelegt – ohne Erfolg. Der EuGH hat diese nun vollumfänglich zurückgewiesen. Damit ist die Nichtigerklärung der Einstufung endgültig rechtskräftig.

Der bvse begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Sie bringt nicht nur Rechtssicherheit für Unternehmen, sondern auch Klarheit im Umgang mit Materialien, die Titandioxid enthalten. Das Urteil sei ein wichtiger Schritt für eine wissenschaftsbasierte Regulierung in der europäischen Chemikalienpolitik.

Quelle: bvse

Link zum Urteil:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=48226749380DEC5C6B3C4393CE6AD17F?text=&docid=302997&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=11618766
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