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Die Umsetzung der Klärschlamm-Verordnung ist bedroht

Viele Projekte für neue Monoverbrennungsanlagen kämpfen derzeit mit den gestiegenen Baukosten. In der Folge stehen 2029 unter Umständen nicht ausreichend Kapazitäten für die Klärschlammbehandlung zur Verfügung. Zudem könnten viele kleinere Kläranlagen angesichts dieser steigenden Kosten auch in der stofflichen Verwertung bleiben.

Derzeit sind in Deutschland 36 Monoverbrennungsanlagen in Betrieb, die kommunale Klärschlämme verbrennen. Zusätzlich sind ecoprog aktuell 54 Projekte für den Bau zusätzlicher Monoverbrennungsanlagen bekannt. Dieser Planungsboom ist eine Folge der Klärschlammverordnung. Diese enthält eine generelle Pflicht zum Phosphorrecycling ab 2029 sowie, für große Kläranlagen, ein Ausbringungsverbot für Klärschlamm.

Kostensteigerung im Anlagenbau

Gegenwärtig kämpft ein großer Teil der Projekte für Neuanlagen aber mit Finanzierungsproblemen. Der Grund hierfür sind die stark gestiegenen Kosten im Anlagenbau. Bei der Ausschreibung der Bauleistung werden inzwischen oft deutlich höhere Kosten aufgerufen als bislang geplant und abgestimmt. Als Folge der Kostensteigerung gerät die Umsetzung von Projekten unter Druck. So wurde das Projekt Kiel vorübergehend ausgesetzt, in Gersthofen wird die Realisierung nach Angaben des Betreibers noch einmal überprüft, in Rostock wurde die Kapazität der geplanten Anlage verringert.

„Natürlich war es immer klar, dass nicht alle Projekte am Ende auch realisiert werden; schließlich konkurrieren einige Projekte um die gleichen Klärschlammmengen. Dennoch war auch unser Eindruck lange, dass bis 2029 grundsätzlich ausreichende Kapazitäten errichtet werden“, sagt Mark Döing, Geschäftsführer von ecoprog. „Aktuell werden aber auch Projekte überprüft, deren Realisierung wir bislang als sicher angenommen haben.“

Viele Betreiber verlassen sich darauf, dass das Ausbringungsverbot für sie dauerhaft nicht gilt

Und noch ein Problem sieht ecoprog: Von den knapp 9.000 kommunalen Kläranlagen in Deutschland sind mehr als 8.000 kleinere und mittelgroße Anlagen mit einer Kapazität von bis zu 50.000 Einwohnerwerten. Die Betreiber vieler dieser Kläranlagen verlassen sich darauf, dass das Ausbringungsverbot für sie dauerhaft nicht gilt. Mit dem Anstieg der Kosten in der Monoverbrennung ist diese Sichtweise noch einmal attraktiver geworden.

Dabei wird aus Sicht von ecoprog übersehen, dass in den kommenden Jahren eine Infrastruktur bis 2045 oder sogar deutlich darüber hinaus errichtet wird. Erfolgt nachträglich ein Ausbringungsverbot auch für den Klärschlamm aus diesen kleineren Anlagen, so fehlt es für dessen Behandlung unter Umständen an Kapazitäten. Schließlich sind die Mengen aus diesen Anlagen oft zu gering, als dass hierfür nachträglich zusätzliche Kapazitäten wirtschaftlich geschaffen werden können.

Die Marktstudie „Kommunale Klärschlammentsorgung 2035“ beleuchtet in verschiedenen Szenarien die Umsetzung der Klärschlammverordnung; sie ist eine Aktualisierung einer Vorgängeruntersuchung aus dem Jahr 2020. Zusätzliche Informationen zur Studie sind unter diesem Link zu finden.

Die ecoprog GmbH ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen mit einem Schwerpunkt in der Umwelt- und Energietechnik. Als anerkannter Brancheninsider begleitet ecoprog seit 2005 in- und ausländische Kunden bei Managementfragen mit umwelttechnischem oder umweltwirtschaftlichem Hintergrund. In den vergangenen Jahren hat ecoprog für unterschiedliche Kunden dabei auch verschiedene Beratungsleistungen im Markt der Klärschlammentsorgung erbracht, etwa Potenzialanalysen für Standorte von Monoverbrennungsanlagen für Klärschlamm oder Preis- und Wettbewerbsmonitoring.

Quelle: ecoprog GmbH

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