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Kleine Anfrage: Abfallverbringung nach Tschechien gestiegen

Nach Angaben des Umweltbundesamts gibt es über illegale Verbringungen von Müll aus der Bundesrepublik nach Tschechien für die Jahre 1990 bis 1999 auf Bundesebene keine Aufzeichnungen.

Für den Zeitraum 2001 bis 2011 seien insgesamt neun Haftstrafen mit maximal zwei Jahren zur Bewährung bekannt sowie zwischen zwei und 14 Geldstrafen pro Jahr, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19 /21402) auf die Kleine Anfrage (19/21129) der Fraktion Die Linke.

Aus dieser Zeit seien mehrere Rückführungen illegal nach Tschechien verbrachten Abfälle im Umfang bis zu 2.000 Tonnen je Fall bekannt. Gerichtsurteile wegen illegaler Abfallverbringung nach Tschechien habe es ab 2012 keine gegeben.

Die notifizierungspflichtigen als auch die nicht notifizierungspflichtigen Abfallverbringungen von Deutschland nach Tschechien listet die Bundesregierung in einer Tabelle auf. Daraus geht hervor, dass die Verbringungen in beiden Fällen seit 2004 beziehungsweise 2013 steigen. Die größten Mengen Abfall entfielen im Jahr 2018 dabei auf Holzabfälle, Sortierrückstände, Abfälle und Schrott aus Metallen sowie Kunststoffabfälle.

Quelle: Deutscher Bundestag

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