Keine weitreichenden Ausnahmen von der Mautpflicht für land- und forstwirtschaftliche Verkehre sowie Mülltransporte.
Im Zuge der anstehenden Änderungen des Bundesfernstraußenmautgesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2019 ist es dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. gelungen, weitreichende Ausnahmen von der Mautpflicht für sogenannte „land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge“ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und für Mülltransporte zu verhindern. BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Engelhardt hatte in der vergangenen Woche in einer öffentlichen Anhörung vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages die wettbewerbsverzerrenden Folgen solcher Mautbefreiungen dargestellt.
Mit tatkräftiger Unterstützung der Koalitionsfraktionen, insbesondere der zuständigen Berichterstatter Udo Schiefner (SPD) und Karl Holmeier (CSU) konnte nun ein Beschluss des Verkehrsausschusses herbeigeführt werden, der für echte land- und forstwirtschaftliche Transporte Ausnahmen von der Maut vorsieht, ohne den Wettbewerb mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr zu behindern.
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.