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Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen: DWA kündigt Arbeitsblatt-Überarbeitung an

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) wird die TRwS 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ (Juli 2019) überarbeiten.

Das Wasserrecht verlangt bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dass im Schadensfall austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden. Neben einer direkten Rückhaltung in der Anlage selbst kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückhaltung ausgetretener wassergefährdender Stoffe in einer geeigneten Auffangvorrichtung der betrieblichen Kanalisation erfolgen (§ 22 Abs. 2 AwSV).

In der TRwS 787 sind Festlegungen zur technischen Ausführung der betrieblichen Kanalisation und der Auffangvorrichtung sowie Maßnahmen zur Leckageerkennung und Vorgaben an die Fremd- und Eigenüberwachung beschrieben. Die erste Ausgabe der TRwS als TRwS 134 wurde 1997 vorgelegt. Die zweite Fassung im Juli 2009.

Aufgrund der Novellierung der gesetzlichen Vorgaben in der bundeseinheitlichen AwSV besteht sowohl inhaltlicher wie auch formaler Überarbeitungsbedarf. Beispielsweise ist die TRwS 787 an die Vorgaben der AwSV hinsichtlich der Sachverständigenprüfpflicht und der Flüssigkeitsundurchlässigkeit der Teile der betrieblichen Abwasseranlage, die zur Rückhaltung genutzt werden, anzupassen. Der Fachausschuss „Wassergefährdende Stoffe“ hat daher beschlossen, die TRwS 787 zu überarbeiten. Paragraf 22 AwSV soll technisch und betrieblich konkretisiert werden. Zudem soll eine Anpassung an technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen erfolgen. TRwS 787 soll für übliche Anwendungsfälle sachgerechte und praxisbezogene Lösungen beschreiben.

Die TRwS 787 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne Paragraf 62 (2) WHG sein. Es richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die die von der Thematik berührt sind. Die Überarbeitung erfolgt durch die DWA-Arbeitsgruppe AG 6.11 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ unter der Leitung von Dr.-Ing. Axel Nacken (Rheinberg). Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.

Quelle: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

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