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Bayern stärkt Gewässerschutz – Umsetzung der Düngeverordnung beschlossen

Der Freistaat Bayern will landesweit den Schutz der Gewässer stärken. Die Staatsregierung hat dazu die Ausführungsverordnung zur Umsetzung der Düngeverordnung beschlossen.

Mit der am 2. Juni 2017 in Kraft getretenen Bundes-Düngeverordnung haben sich offiziellen Angaben zufolge bundesweit bereits erhebliche Verbesserungen für den Gewässerschutz ergeben. So seien beispielsweise die erlaubten Nährstoffüberschüsse verringert worden. Außerdem wurden die Zeiträume, in denen grundsätzlich keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert. Die Bundes-Düngeverordnung von 2017 verpflichtet darüber hinaus die Länder, in Gebieten mit hohen Nitrat-Belastungen zusätzliche verbindliche Anforderungen an die Düngung festzusetzen.

Die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung sieht vor, dass ab dem Jahr 2019 in diesen Gebieten zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers zu ergreifen sind. Dies betrifft in Bayern rund ein Fünftel der Landesfläche. In diesen Gebieten sind über die Vorgaben der Bundes-Düngeverordnung hinaus weitere Maßnahmen umzusetzen, wie etwa die Bestimmung des im Boden gespeicherten mineralisierten Stickstoffs im Frühjahr oder die Messung des Stickstoff- und Phosphorgehalts im Wirtschaftsdünger vor der Ausbringung. Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, dass einerseits der im Boden vom Vorjahr noch gespeicherte Stickstoff sowie der genaue Nährstoffgehalt des Naturprodukts Wirtschaftsdünger bei der Düngeplanung berücksichtigt werden.

Evaluierung der Maßnahmen nach drei Jahren  

Der Freistaat Bayern unternimmt nach eigener Aussage bereits vielfältige Anstrengungen, um die Qualität der Gewässer weiter zu verbessern: „Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hat der Freistaat ein großes Maßnahmenpaket beschlossen. Bis 2021 werden insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Schutz der Gewässer in Bayern investiert. Zu den wichtigsten anstehenden Aufgaben gehören eine weitere Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen in die Gewässer, Strukturverbesserungen in den Oberflächengewässern inklusive der Ufer- und Auenbereiche sowie die Herstellung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern. Daneben wird das Vertragsnaturschutzprogramm für eine naturnahe Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen um zehn Millionen Euro jährlich aufgestockt.“

Umweltminister Dr. Marcel Huber ist zuversichtlich, dass das neue Maßnahmenpaket bayernweit Fortschritte bringen wird, und kündigte an: „Nach drei Jahren werden wir die Maßnahmen evaluieren. Sollte sich dann zeigen, dass weitere Schritte erforderlich sind, wird nachjustiert.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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