Die CCR Logistics Systems AG hat beim Verwaltungsgericht Halle eine grundlegende Entscheidung zum Erhalt des bestehenden Wettbewerbssystems im Bereich der Rücknahme von Gerätealtbatterien in Deutschland erwirkt.
Sowohl Batteriehersteller als auch Verbraucher können dadurch weiterhin von einer effektiven und kostengünstigen Rücknahme von Altbatterien in Deutschland profitieren, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines hohen Umweltschutzniveaus.
CCR Logistics Systems betreibt unter der Marke CCR Rebat das größte herstellereigene Rücknahmesystem für Gerätealtbatterien in Deutschland. Hersteller von Gerätebatterien in Deutschland sind verpflichtet, sich nach ihrer Wahl entweder am Gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem zu beteiligen. Für die Rücknahmesysteme sind nach dem Batteriegesetz in Deutschland Sammelziele vorgegeben, welche diese jedes Jahr zu erreichen haben. Im Jahr 2017 hat CCR Rebat den Angaben nach mit einer Sammelquote von über 50 Prozent die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote von 45 Prozent deutlich übertroffen „und damit mit Abstand die höchste Quote aller relevanten Rücknahmesysteme in Deutschland erzielt“.
Nicht an UBA-Leitfaden gebunden
Das Umweltbundesamt (UBA) hatte im Dezember 2017 einen „Leitfaden“ erlassen, der unter anderem neue Vorgaben für die Berechnung dieser Sammelziele für die Altbatterien-Rücknahmesysteme enthalten hat. Die geplante Umsetzung dieser neuen Vorgaben hätte ab 2019 dazu geführt, dass für viele Batteriehersteller ein Wechsel in ein anderes Rücknahmesystem praktisch kaum noch möglich gewesen wäre.
Das Verwaltungsgericht Halle hat nunmehr aufgrund einer Klage der CCR Logistics Systems AG die neuen Vorgaben des „Leitfadens“ des Umweltbundesamts für rechtswidrig erachtet, weil diese nicht in Einklang mit anwendbarem Recht standen, insbesondere dem Batteriegesetz. Das Gericht hat deshalb entschieden, dass CCR Rebat nicht an den „Leitfaden“ gebunden ist. Die erfolgreich aufgebaute Wettbewerbsdynamik im Markt für die Rücknahme von Altbatterien in Deutschland bleibe damit erhalten – zu Gunsten von Batterieherstellern und Verbrauchern. CCR Rebat werde – wie es heißt – weiterhin in bewährter Weise für seine über 400 Kunden tätig sein. Die Klage der CCR Logistics Systems AG wurde von den Rechtsanwälten Dr. Ludger Giesberts und Dr. Michael Gayger von der Kanzlei DLA Piper aus Köln vertreten.
Quelle: Reverse Logistics Group