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NABU: Altkleider und Möbel können ab jetzt Elektroschrott sein

Ab dem 15. August müssen Verbraucher alle Abfälle, die Leuchten, Batterien, Elektromotoren oder andere elektrische Bauteile enthalten, an Wertstoffhöfe, große Elektrohändler oder die großen Onlinehändler zurückgeben. Neben Handys, Kühlschränken und TV-Geräten fallen auch „smarte“ Kleidungsstücke wie Blink-Turnschuhe oder beleuchtete Schränke unter die Regelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Der NABU-Naturschutzbund Deutschland begrüßt, dass so Schadstoffemissionen reduziert werden und wichtige Rohstoffe nicht mehr für das Recycling verloren gehen, kritisiert aber die fortschreitende, meist überflüssige und umweltschädliche Elektronisierung von Alltagsgegenständen. „Nicht genug damit, dass verstärkt durch Werbung und Dumpingpreisangebote immer mehr Smartphones, Fitnessarmbänder und beleuchtete Duschen mit immer geringerer Lebensdauer verkauft werden. Nach wie vor nimmt die Mehrzahl der deutschen Einzelhändler  ausgediente Elektrogeräte nicht kostenfrei und kundenfreundlich zurück“, stellt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller fest. Neben Warenhäusern,  Elektronikfachhändlern und dem Lebensmitteleinzelhandel müssten auch die Bekleidungs- und Möbelbranche ihre Waren zurücknehmen.

Immer mehr Alltagsgegenstände werden elektronisiert – das erschwert das Recycling

Durch die neue Regelung werden noch weniger funktionstüchtige Altgeräte weiter benutzbar sein als bisher, befürchtet der NABU. Denn die neuen Kategorien von Groß- und Kleingeräten könnten zu einer starken Zerstörung der Altgeräte durch Erfassung und den Transport führen. „Wenn eine Waschmaschine auf ein sensibles großes IT-Gerät fällt, ist es kaputt, das Recycling wird behindert und es gibt keine Chance auf Reparatur. Das wird bei der neuen Sammelgruppe für Großgeräte jetzt häufiger vorkommen. Wir brauchen bei einer Novellierung des ElektroG daher eine eigene Wiederverwendungsquote und eindeutige Regelungen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung“, fordert Verena Bax, NABU-Ressourcenexpertin.

Für die Umwelt und den Ressourcenschutz sei es besser, Abfälle zu vermeiden oder sie zur Wiederverwendung vorzubereiten. Die durch das ElektroG vorgegebenen Sammlungs-, Verwertungs- und Recyclingquoten sollen E-Schrott verringern. Die neue Regelung gefährdet nach Auffassung des NABU diese Quoten. Die höheren Sammelquoten von 65 Prozent ab 2019 würden aufgrund der bestehenden Hürden für die Rücknahme voraussichtlich verfehlt. Schon in den letzten Jahren seien die Vorgaben für die Sammelquoten nicht erreicht worden. Mit dem neuen E-Schrott kämen zudem neue Materialzusammensetzungen in die Rücknahmesysteme, die die Verwertung und das Recycling erschwerten. Für Schuhe mit LED-Lampen existierten beispielsweise bislang keine Recyclingwege. Zusätzliche Neuerungen im ElektroG müssten eingeführt werden, die qualitativ hochwertiges Recycling fördern.

Quelle: NABU

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