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Mehrwegquote Getränkeverpackungen: Verbände-Allianz fordert Maßnahmenplan

Nach Erkenntnissen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gerät das Getränke-Mehrwegsystem durch den Vormarsch unökologischer Einwegflaschen und Dosen immer weiter unter Druck – nicht zuletzt wegen des Teilausstiegs von Coca-Cola aus dem deutschen Mehrwegsystem. Obwohl im neuen Verpackungsgesetz eine gesetzliche Mehrwegquote von 70 Prozent festgelegt wurde, liegt diese aktuell nur noch bei 43 Prozent, so die DUH.

Nicht nur internationale Getränkekonzerne wie Coca-Cola, Pepsi und Danone Waters oder die Discounter Aldi und Lidl, sondern auch große deutsche Getränkehersteller handelten nicht nach der verbindlichen Wiederverwendungsquote und stellten das Mehrwegsystem in Frage.

Die Mehrweg-Allianz* fordert nun von der Bundesregierung die Vorlage eines konkreten Maßnahmenplans, wie die gesetzliche Mehrwegquote von derzeit 43 auf 70 Prozent im Jahr 2021 gesteigert werden soll. Hierzu gehöre auch eine frühzeitige Sanktionierung des absehbaren Unterschreitens der Mehrwegquote durch eine Abgabe auf Einwegplastikflaschen und Dosen in Höhe von 20 Cent zusätzlich zum Pfand. Die DUH kündigt eine regelmäßige Überprüfung des Beitrags der größten Marktakteure in der Getränkewirtschaft zur Umsetzung der Mehrwegquote an und wird die Ergebnisse hierzu veröffentlichen.

„Wiederverwendbare Mehrwegflaschen sind ein Schlüssel zur Lösung des Problems von zu viel Plastikmüll und auch Dosenschrott“

Als Antwort auf die „Angriffe einwegorientierter Abfüller und Händler auf das Mehrwegsystem“ startet die Mehrweg-Allianz gemeinsam mit über 5.000 Getränkehändlern, Brauereien, Mineralbrunnen und Fruchtsaftabfüllern die zwölfte Auflage der bundesweiten Verbraucherkampagne „Mehrweg ist Klimaschutz“. Ziel der Initiative ist es, Kunden zu einem umweltbewussten Kauf von Mehrwegflaschen und zum Verzicht auf umweltschädliche Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen zu bewegen: „Die Wiederbefüllung von Getränkeflaschen spart im Vergleich zur Neuherstellung erhebliche Mengen an Ressourcen, Energie und Treibhausgasemissionen ein. Während Mehrweggetränkeverpackungen Abfälle vermeiden und die oberste Stufe der fünfstufigen Abfallhierarchie umsetzen, entspricht das Recycling von Einweg-Getränkeverpackungen lediglich der dritten Stufe der Abfallhierarchie.

In Deutschland werden jährlich rund 16 Milliarden Einweg-Plastikflaschen mit einem Gewicht von mehr als 450.000 Tonnen hergestellt – „mit fatalen Folgen für die Umwelt“. Wenn bereits jetzt erkennbar sei – so die Allianz weiter –, dass Mehrwegflaschen bis 2021 den Marktanteil von 70 Prozent nicht erreichen werden, müsse die Bundesregierung gemäß einem Entschließungsantrag des Bundestages vom 28. März 2017 „weitergehende rechtliche Maßnahmen“ entwickeln. Eine solche Maßnahme müsse nach Einschätzung der Mehrweg-Allianz die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent sein, wie sie bei Alkopops seit Jahren besteht.

Die Einwegpfandpflicht vereinfachen

Für eine selbstbestimmte Entscheidung am Verkaufsregal sei es notwendig, dass Verbraucher Mehrweg und Einweg eindeutig unterscheiden können. Deshalb hat die Bundesregierung im Verpackungsgesetz eine Kennzeichnung am Verkaufsort in unmittelbarer Nähe zum Produkt festgelegt. Eine Kennzeichnung auf dem Produkt wäre im Vergleich zur Kennzeichnung am Regal die deutlich wirksamere und auch effizientere Alternative gewesen. Die Bundesregierung müsse deshalb nachbessern und eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung auf dem Produkt gesetzlich verpflichtend machen.

Nach dem Willen der neuen Umweltministerin Svenja Schulze sollen die völlig unverständlichen und kontraproduktiven Ausnahmen von Säften und Nektaren aus der Einwegpfandregelung weiterhin fortbestehen. Die Mehrweg-Allianz fordert hingegen eine Vereinfachung der Einwegpfandpflicht, die anhand der Getränkeverpackung festgelegt werden muss, „weil niemand nachvollziehen kann, warum dieselbe Einwegplastikflasche mit Cola bepfandet, aber mit Saft unbepfandet sein soll. Weil der Getränkekarton ebenfalls eine ressourcenvergeudende Einwegverpackung ist, muss auch der künftig mit einem Einwegpfand belegt werden.“

Andere europäische Länder ziehen an Deutschland vorbei

Beim Einwegpfand ziehen andere europäische Länder an Deutschland vorbei. Aktuell hat die dänische Regierung eine Ausweitung des Einwegpfandes auf Getränkeverpackungen mit Säften und Nektaren beschlossen. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Mehrweg-Allianz fordert auch in Deutschland eine Ausweitung der Einwegpfandpflicht auf Säfte und Nektare bis zum 1. Januar 2020. Die Begründung, dass Säfte und Nektare nicht bepfandet sein sollten, da Einweg-Plastikflaschen in diesem Bereich eine Polyamid-Schicht enthalten, die das Recycling stört, sei nicht überzeugend. Die automatische Sortiertechnik sei inzwischen so weit entwickelt, dass Plastikflaschen mit oder ohne Polyamid-Anteil problemlos erkannt und getrennt werden können. Das Ziel der Einwegpfandpflicht, Kaufentscheidungen zugunsten von Mehrweg zu beeinflussen, die Vermüllung der Umwelt zu verringern und ein hochwertiges Recycling zu ermöglichen, gelte für Getränkeverpackungen im Saft- und Nektarbereich ebenso wie in allen anderen Segmenten.

*Die Mehrweg-Allianz besteht aus der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Stiftung Initiative Mehrweg (SIM), dem Verband des deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH), dem Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels (EHV), dem Verband Private Brauereien Deutschland und dem Verband Pro Mehrweg.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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