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Deutschland erfüllt umfassend die Anforderungen des Euratom-Vertrages

Vom 2. bis zum 4. Mai 2017 hatte ein Team von Inspektoren der Europäischen Kommission die Einrichtungen zur ständigen Überwachung des Radioaktivitätsgehalts am Beispiel des Ballungsraums Berlin überprüft.

Die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt in Deutschland erfüllt die Anforderungen aus Artikel 35 des Euratom-Vertrages umfassend und auf hohem Niveau. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung, die ein Team der Europäischen Kommission zur Überwachung der Umweltradioaktivität im Land Berlin vorgenommen hat.

Nach Artikel 35 des Euratom-Vertrages muss jeder Mitgliedstaat die notwendigen Einrichtungen schaffen, die den Radioaktivitätsgehalt der Luft, des Wassers und des Bodens ständig überwachen und die Einhaltung der europäischen Strahlenschutzgrundnormen sicherstellen. Ob diese Vorgabe eingehalten wird, überprüft die Europäische Kommission in der Regel alle drei bis fünf Jahre in ausgewählten Regionen des jeweiligen Mitgliedstaates. Die letzte Überprüfung in Deutschland fand im Jahr 2012 im Raum Freiburg statt.

Zusammenspiel der Messsysteme verifiziert

Vom 2. bis zum 4. Mai 2017 hatte ein Team von Inspektoren der Europäischen Kommission die Einrichtungen zur ständigen Überwachung des Radioaktivitätsgehalts am Beispiel des Ballungsraums Berlin überprüft. Im Rahmen der Inspektion wurde das Zusammenspiel der Messsysteme verifiziert, die von verschiedenen Einrichtungen des Landes und des Bundes betrieben werden und die gemeinsam die Überwachung der Umweltradioaktivität sicherstellen. Gegenstand der Prüfungen waren zudem vertiefte Fragen zum Betrieb von Messnetzen, zu Überwachung und Probenahme, zu Analyseverfahren, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, Datenübermittlung und Archivierung. Betrachtet wurden auch Teile der Umgebungsüberwachung des Forschungsreaktors BER II in Berlin-Wannsee.

Die Inspektion hat bestätigt, dass die in Berlin vorhandenen Einrichtungen und Regelungen zur Überwachung der Radioaktivität in Luft, Wasser und Boden die hohen Anforderungen uneingeschränkt erfüllen, ständig verfügbar sind und effizient umgesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Überprüfung lag auf den Überwachungsregelungen in einer radiologischen Notfallsituation.

Der Bericht zur Inspektion wurde von der Europäischen Kommission an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit übersandt und steht im Internet zur Verfügung: Link.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

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