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Branchenverbände unterstützen BMVI-Aktion „Abbiegeassistent“

Zentrale Forderung: Einheitliche Anforderungen an Leistungsfähigkeit von Abbiegeassistenzsystemen und Veröffentlichung einer Liste mit danach geprüften Systemen.

Die Verbände der Transport-, Logistik- und Busbranche begrüßen außerordentlich die „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, MdB. Sie unterstreicht die jahrelangen Forderungen der Verbände nach der Einführung von Fahrassistenzsystemen. Als „offizielle Unterstützer“ der Aktion drängen sie darauf, jetzt schnellstmöglich folgende zentralen Punkte umzusetzen:

1) Der Bund muss kurzfristig einheitliche Kriterien definieren, welche konkreten Anforderungen ein „Abbiegeassistent“ erfüllen muss. Unternehmen, die ein Abbiegeassistenzsystem nachrüsten möchten, müssen sicher sein, dass dieses die Verkehrssicherheit auch tatsächlich erhöht und keine Scheinlösung darstellt. Aktuell ist dies aufgrund der technologischen Vielfalt der am Markt verfügbaren Systeme nicht sichergestellt. Diese Position wurde im Rahmen des Fachgesprächs zur „Aktion Abbiegeassistent“ von der Bundesanstalt für Straßenwesen unterstützt. Eine Liste mit Systemen, die die zu definierenden einheitlichen Kriterien erfüllen, sollte sodann im Internet veröffentlicht werden.

2) Eine Aufklärungskampagne des BMVI über die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer sollte die technische Anpassung der Fahrzeuge begleiten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und inwieweit eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung sowie zeitversetzte Ampelschaltungen notwendig sind, um das Gefahrenpotenzial beim Rechtsabbiegen zu reduzieren.

3) Ergänzend begrüßen die Verbände das Bestreben des Bundesverkehrsministers, den freiwilligen Einbau von geprüften Abbiegeassistenzsystemen durch finanzielle Förderungen im Rahmen eines eigenständigen Förderprogramms des Bundes zu beschleunigen. Eine Förderung ausschließlich im Rahmen des bestehenden De-minimis-Programms würde kleinere nicht mautpflichtige Nutzfahrzeuge sowie Busse ausschließen und das Fördervolumen pro Unternehmen stark beschränken.

Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

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