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Deutsche Umwelthilfe: Entsorgungspraxis von Amazon ist kein Einzelfall

Die massenhafte Zerstörung zurückgesandter Produkte und unverkaufter Neuware ist nach Ansicht der Organisation gesetzeswidrig. Die Vollzugsbehörden der Länder werden zu zielgerichteten Kontrollen und Verhängung abschreckender Bußgelder aufgefordert.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von Handelsunternehmen wie Amazon den sofortigen Stopp der systematischen Zerstörung von Retouren und unverkauften Produkten. Recherchen des ZDF-Magazins „Frontal 21“ und der „Wirtschaftswoche ergaben, dass in großem Umfang Güter aller Art in den deutschen Logistiklagern des Onlinehändlers entsorgt werden, darunter Handys, Kühlschränke, Matratzen, Lebensmittel oder Möbel. Die Vernichtung funktionstüchtiger Produkte ohne triftigen Grund verstößt nach Ansicht gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und bei Elektrogeräten zusätzlich gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Nach der DUH vorliegenden Brancheninformationen ist diese Praxis kein Einzelfall. Die Organisation fordert die Vollzugsbehörden der Länder auf, die Entsorgungspraktiken von Amazon und anderen Handelsunternehmen umgehend zu überprüfen und derartige rechtswidrige Praktiken zu stoppen. Zuletzt hatte die DUH bei Amazon und anderen Versandunternehmen massive Verstöße gegen die Rücknahmepflicht ausgedienter Elektrogeräte festgestellt und mehrere Rechtsverfahren eingeleitet. Von Bundesumweltministerin Svenja Schulze fordert die DUH, die schon seit Jahren überfälligen gesetzlichen Wiederverwendungsquoten für Elektrogeräte und Sperrmüll einzuführen. Außerdem müsse die Bundesregierung die Mehrwertsteuer endlich nach ökologischen Kriterien reformieren.

Absurde finanzielle Anreize für die Zerstörung neuer Waren

Die Vernichtung neuwertiger Waren findet nicht nur bei Amazon statt. So liegen der DUH angerblich konkrete Hinweise darüber vor, dass in vielen deutschen Recyclinganlagen neuwertige Elektrogeräte geschreddert und nicht auf die Möglichkeit einer Wiederverwendung hin überprüft werden. Oft verlangten die Händler oder Hersteller dies von den Anlagenbetreibern. Auch auf vielen deutschen Wertstoffhöfen würden alte Möbel, die lediglich kleine Macken haben, in die Müllpresse gegeben und nicht in Sozialkaufhäusern verkauft oder gespendet.

Die DUH ist bereits mehrfach rechtlich gegen Amazon vorgegangen, da Amazon unter anderem Elektroschrott nicht ordnungsgemäß zurücknahm. Außerdem lasse das Unternehmen bis heute den rechtswidrigen Verkauf pfandpflichtiger Einweg-Getränkeverpackungen ohne Pfand oder den illegalen Vertrieb unregistrierter Elektrogeräte über seine Marktplätze zu.

Aus Sicht von DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bedarf es auch einer ökologischen Reform des deutschen Mehrwertsteuer-Systems, das absurde finanzielle Anreize für die Zerstörung neuer Waren gibt: „Es kann nicht sein, dass Wegwerfen günstiger ist als Weitergeben. Der Verbrauch an Ressourcen muss teurer und umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen günstiger werden. So sollte für gebrauchte Waren oder Reparaturen der Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent reduziert und für gespendete Produkte komplett gestrichen werden.“

Damit möglichst viele der bei Herstellern, Händlern oder Wertstoffhöfen als Abfall erfassten Waren erneut genutzt werden, sollte die Bundesregierung Unternehmen und Kommunen dazu verpflichten, insbesondere zurückgenommene Elektrogeräte und Möbel zu einem Anteil von mindestens 15 Prozent für eine Wiederverwendung vorzubereiten. Das mit dem Elektrogerätegesetz vom 20. Oktober 2015 beschlossene Separierungsverbot sollte gelockert werden, sodass Altgeräte zum Zweck der Wiederverwendung auf den Wertstoffhöfen separiert werden dürfen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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