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EP-Ausschuss erteilt Schaffung eines fairen Transportmarktes eine Absage

In der gestrigen (5. Juni) Abstimmung über Teile des von der EU-Kommission vorgelegten Mobilitätspakets im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wurde nach Meinung des BGL-Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. eine große Chance verpasst.

So ging es um nicht mehr und nicht weniger als um einen fairen Wettbewerb auf den europäischen Transportmärkten mit dem Ziel, zunehmendes Sozialdumping und modernes Nomadentum, ausgetragen auf dem Rücken der Fahrer, entschieden zurückzudrängen. Die Europäische Kommission hatte im Rahmen ihres Mobilitätspakets vorgeschlagen, die EU-Entsenderichtlinie auch auf den Straßengüterverkehr anzuwenden, sowohl für rein nationale als auch für grenzüberschreitende Verkehre. Dies hätte zur Folge gehabt, dass für Transporte in Deutschland sowohl für deutsche wie für französische, aber auch für Fahrer in polnischen, bulgarischen oder rumänischen Lkw die gleichen Regeln für die Entlohnung und sonstigen Arbeitsbedingungen gelten.

Erhebliche Personalkostendifferenzen im Wettbewerb

Mehrheitlich hat der EP-Verkehrsausschuss dies für grenzüberschreitende Verkehre abgelehnt. Während also für deutsche Fahrer zum Beispiel im Verkehr von Berlin nach Madrid auf deutschem Hoheitsgebiet die deutschen Mindestlohnregelungen und gesetzlich vorgegebenen Arbeitsbedingungen einzuhalten sind, könnte nach dem Willen des Verkehrsausschusses der gleiche Transport in einem bulgarischen Lkw mit einem bulgarischen Fahrer auf Grundlage ausschließlich des bulgarischen Mindestlohns (1,57 Euro pro Stunde) und der dort geltenden Arbeitsbedingungen erfolgen. Die Folge ist für den BGL absehbar: Deutsche Unternehmen, seit Jahren aufgrund der nach wie vor erheblichen Personalkostendifferenzen im Wettbewerb mit osteuropäischen Konkurrenten benachteiligt, würden noch weiter vom deregulierten grenzüberschreitenden EU-Verkehrsmarkt auch in Westeuropa verdrängt werden.

„Es ist und bleibt nicht nachvollziehbar, dass in einem einheitlichen Wirtschaftsraum am gleichen Ort für gleiche Arbeit unterschiedliche Sozialstandards gelten sollen“, kritisiert BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt. Zu hoffen bleibe, dass das einseitige Votum des Verkehrsausschusses, das als Vorschlag in das Plenum des EP eingebracht werden wird, dort keine Mehrheit findet und das Parlament diese Regelung korrigieren wird. Ansonsten stünden zehntausende Arbeitsplätze in Westeuropa auf dem Spiel.

Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

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