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Österreich legt Entwurf für die Entsorgung radioaktiver Abfälle vor

Im Rahmen des grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens können auch deutsche Bürger bis zum 1. Juni Stellungnahmen einreichen.

Das österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat den Entwurf eines Nationalen Entsorgungsprogramms für die Entsorgung radioaktiver Abfälle samt Umweltbericht vorgelegt. Stellungnahmen können im Rahmen des grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens bis zum 1. Juni eingereicht werden. Das Programm beinhaltet eine Einschätzung der zu erwartenden Menge an nicht hochradioaktivem Abfall und beschreibt den Prozess, der zu einer Entscheidung für die Endlagerung des österreichischen Abfalls führen wird.

Radioaktiver Abfall entsteht in Österreich durch den Einsatz radioaktiver Stoffe in Medizin, Forschung und Industrie. Da Österreich kein Atomkraftwerk betreibt, fällt kein hochaktiver Abfall an und die Abfallmengen sind vergleichsweise gering.

Dazu sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet

Hintergrund des Entwurfs des Entsorgungsprogramms ist die EU-Richtlinie 2011/70/Euratom „über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle“. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur sicheren und verantwortungsvollen Entsorgung ihres radioaktiven Abfalls. Zu diesem Zweck muss jeder Staat für diesen Bereich ein „Nationales Programm“ erstellen, das das Management des radioaktiven Abfalls von seiner Entstehung bis zur Endlagerung umfasst und den Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und künftiger Generationen vor ionisierender Strahlung sicherstellt. Zugleich verlangt die Richtlinie, dass die Bürger Zugang zu allen relevanten Informationen haben und sich effektiv an den Entscheidungen über die Entsorgung des radioaktiven Abfalls beteiligen können.

Stellungnahmen zum Programmentwurf sind bis zum 1. Juni 2018 möglich. Weitere Informationen können hier abgerufen werden.

Auch Deutschland hat auf Grundlage der EU-Richtlinie eine Strategie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vorgelegt. Das Nationale Entsorgungsprogramm wurde am 12. August 2015 vom Bundeskabinett beschlossen. Weitere Informationen zum Entwurf: www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/details-nukleare-sicherheit/artikel/nationales-entsorgungsprogramm/.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

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