Seit dem 12. August 2026 gelten EU-weit die Regeln der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Deutschland ist bislang der einzige EU-Mitgliedstaat, der sie in nationales Verpackungsrecht entsprechend angepasst hat. Für die Hersteller von Verpackungen ist das eine Wegmarke:
Das Ziel sind einheitliche Verpackungsregeln und weniger Hürden im Binnenmarkt. Zugleich legt das Gesetz ein hohes Niveau für die Vermeidung und das Recycling von Verpackungsabfällen in Europa fest. Die anspruchsvollen Vorgaben verlangen von den Unternehmen langfristige technische, organisatorische und dokumentarische Anpassungen.
Chance für den Binnenmarkt
Mit der PPWR gelten Anforderungen an Verpackungen erstmals unmittelbar und weitgehend gleichlautend in der gesamten EU. Für die exportorientierte, mittelständisch geprägte Kunststoffverpackungsindustrie in Deutschland ist das ein spürbarer Fortschritt: Statt paralleler nationaler Kennzeichnungs-, Melde- und Designvorgaben kann sich die Produktentwicklung an einem – im Detail noch zu erarbeitenden – gemeinsamen Regelwerk ausrichten.
Gut vorbereitet auf anspruchsvolle Vorgaben
Die aktuellen Anforderungen der PPWR fokussieren sich auf die Kennzeichnung, Konformitätsnachweise, Dokumentation, Anpassung der Registrierungs- und Meldeprozesse. Sie greifen tief in Produktentwicklung, Beschaffung, Produktion und IT-Prozesse ein.
Die IK begleitet ihre Mitgliedsunternehmen seit der Verabschiedung des Gesetzes mit Auslegungshilfen und einer Vielzahl von Angeboten, um im teils sehr komplexen Gesetzestext den Durchblick zu behalten. „Unsere Mitgliedsunternehmen sind sehr gut vorbereitet – und damit ein verlässlicher Partner ihrer Kunden. Seit zwei Jahren haben wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern auf diesen Tag hingearbeitet“, sagt Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft der IK.
Umsetzung erfolgt schrittweise bis 2040
Nicht alle Regeln gelten zeitgleich. Der Anwendungsbeginn markiert lediglich den Start, die wesentlichen materiellen Pflichten greifen gestaffelt über die kommenden Jahre. Der nächste große Schritt soll 2030 erfolgen, wenn einheitliche Recyclingfähigkeitsanforderungen für Verpackungen sowie Vorgaben für Mindestanteile an recycelten Kunststoffen gelten.
Die Staffelung soll Zeit für Investitionen geben. Allerdings müssen diese noch auf konkretisierende Rechtsbeschlüsse warten. Auch mangelt es aus Sicht der IK an einigen Stellen noch an einer einheitlichen Auslegung. „Wir bedauern, dass die Kommission mit den Anfang August überarbeiteten FAQ für sehr viel Unruhe im Markt gesorgt hat. Die IK hat die Vorschläge zur Verschiebung der Verantwortlichkeiten kritisiert und steht dazu mit der Kommission im Austausch. Ziel ist eine einheitliche und widerspruchsfreie Auslegung der Kernregeln in der gesamten EU unter Einbindung der Verpackungsregister“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK.
Verlässlichkeit für Lieferketten und Investitionen
Die IK appelliert an die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die nationalen Verpackungsregister, die Umsetzung eng abgestimmt, rechtssicher, praxisnah und binnenmarktkonform zu gestalten. Lieferketten und Investitionsentscheidungen brauchen eine verlässliche Grundlage. Einheitlich ausgelegte Regeln sind zugleich der beste Schutz vor neuen Handelshemmnissen und essentiell für ein geeintes und starkes Europa.
Quelle: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.




