Mit der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie wird die Grundlage für ein europaweit harmonisiertes System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien geschaffen. Dieses System soll künftig die Finanzierung und Organisation der Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Verwertung von Alttextilien sicherstellen.
Aus Sicht der Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ) ist entscheidend für den Erfolg dieses Systems: die aktive Beteiligung der bestehenden Akteure aus den Bereichen Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling. Nur durch die Einbindung ihrer jahrzehntelangen Erfahrung und etablierten Infrastrukturen könne ein hochwertiger Umgang mit gebrauchten Textilien gewährleistet werden.
„Die gewachsenen Strukturen der Branche bilden das Rückgrat einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Textilien“, stellen die Gesellschafter der GftZ fest. „Ohne ihre Mitwirkung droht der Verlust von Know-how, Qualität und Effizienz – und damit das Verfehlen der ökologischen Ziele der EPR-Regelung.“ Ein zukünftiges Textilgesetz sollte daher verbindliche Beteiligungsprozesse vorsehen, um die fachliche Expertise der Branche in die praktische Ausgestaltung einzubringen. Notwendig seien insbesondere:
- die Einbindung und Sicherung bestehender Sammel-, Sortier- und Vermarktungsstrukturen,
- die Einrichtung eines branchenspezifischen Fachbeirats,
- qualitätsorientierte Kriterien für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling, sowie klare Regelungen zu Berichtspflichten und Audits.
Nur durch einen strukturierten Dialog mit den etablierten Akteuren aus dem Entsorgungsbereich könne der Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft im Textilsektor gelingen.
Quelle: Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ)




