Der EU-Umweltrat hat sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zur europäischen Altfahrzeugverordnung (ELV) verständigt.
Ziel ist es, die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Fahrzeugen bereits im Entwicklungsprozess zu verankern – ein Schritt, den der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) ausdrücklich begrüßt.
„Ein ökologisches Design ist der Schlüssel für effizientes Recycling und den Schutz unserer Umwelt“, erklärt Johannes Hanke, bvse-Experte für Altfahrzeugverwertung. „Der Kreislaufgedanke muss fester Bestandteil von Forschung und Entwicklung werden.“
Besonders positiv bewertet der bvse, dass künftig eine Abmeldung von Fahrzeugen ohne Verwertungsnachweis nicht mehr möglich sein soll. „Dies ist ein wirksames Instrument gegen die illegale Verbringung von Altfahrzeugen“, bemerkt Hanke. Gleichzeitig mahnt er jedoch an, dass bestehende Regelungen bislang häufig unzureichend umgesetzt würden: „Ein automatisierter Abgleich allein genügt nicht. Wir brauchen einen deutlich gestärkten Vollzug, um illegale Exporte wirksam zu unterbinden.“
Zudem begrüßt der bvse die präzisierte Abgrenzung zwischen Altfahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen – betont aber, dass diese Unterscheidung auch kontrolliert werden müsse. Kritisch sieht der bvse hingegen die geplante Einmischung des EU-Rats in die etablierte Praxis der Recyclingindustrie. „Der Eingriff in die industrieintern abgestimmte Shreddersorte entbehrt jeder fachlichen Grundlage“, meint Hanke. „Hier ist kein staatliches Eingreifen erforderlich – zumal die Vereinbarungen zwischen Recycling- und Stahlindustrie bereits präzise und flexibel genug sind.“
Als zentralen Schritt auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft bezeichnet der Verband die vorgesehene Ausweitung der Herstellerverantwortung (EPR). So sollen Hersteller künftig auch die Kosten für Fahrzeuge tragen, deren Produzent nicht mehr existiert oder aus Drittländern stammt. Hanke warnt jedoch vor drohenden Belastungen für kleinere Verwertungsbetriebe: „Eine klare und faire Kostenregelung ist unverzichtbar – ebenso wie die Möglichkeit, höhere Aufwendungen je nach Zustand des Fahrzeugs geltend zu machen.“
Auch dem geplanten digitalen Verwertungsnachweis steht der bvse grundsätzlich positiv gegenüber – sofern praktikable Rahmenbedingungen geschaffen werden. „Ein Abbau der Bürokratie darf nicht zulasten der Praxistauglichkeit gehen“, betont Hanke. „Daten müssen einfach an Behörden übermittelt werden können, und eine Abmeldung darf erst nach vollständiger Prüfung erfolgen.“
Quelle: bvse