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EU-Mitgliedstaaten stimmen für mehr Recycling und leichtere Reparaturen von Fahrzeugen

Mit Kreislaufwirtschaft die europäische Automobilindustrie nachhaltig stärken: Dieses Ziel hat die neue EU-Altfahrzeugverordnung, zu der sich die EU-Mitgliedstaaten am 17. Juni 2025 im Umweltrat in Luxemburg einstimmig positioniert haben.

Die Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigeren Umgang mit Fahrzeugen entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen und die EU unabhängiger bei Rohstoffen machen.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „In Zeiten, in denen globale Lieferketten immer fragiler werden, gehen wir heute einen wichtigen Schritt in Richtung Rohstoff-Unabhängigkeit. Die neuen EU-Regeln sichern der deutschen Automobilindustrie im internationalen Wettbewerb die Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe. Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren, weil Ersatzteile künftig besser verfügbar sind und Reparaturen günstiger werden.“

Die Verordnung setzt neue Maßstäbe beim ökologischen Design von Fahrzeugen. So werden unter anderem Mindestanteile für recycelte Kunststoffe und perspektivisch für Stahl und andere kritische Rohstoffe wie Dauermagneten von Elektromotoren eingeführt und damit deren Kreislaufführung gestärkt. Gleichzeitig wird die Ausbaubarkeit und Austauschbarkeit von Batterien und Motoren von E-Fahrzeugen verpflichtend. Um die Kreislaufwirtschaft im gesamten Sektor zu stärken, sollen die Regelungen nach einem Übergangszeitraum von fünf Jahren nicht nur für Pkw gelten, sondern auch für Motorräder, Lastkraftwagen und Busse.

Auch die Qualität der Verwertung von Altfahrzeugen wird verbessert, indem eine Ausbau- und Verwertungspflicht für Fahrzeugkomponenten, wie etwa den Hauptkabelstrang, Stoßfänger oder den Kraftstofftank, festgelegt wird. Dadurch wird die Verfügbarkeit von gebrauchten Ersatzteilen verbessert. Fahrzeugreparaturen für Bürgerinnen und Bürger werden kostengünstiger. Der Markt für geprüfte Gebrauchtteile wird gestärkt.

Damit weniger Altfahrzeuge illegal verschrottet werden, sollen anerkannte Recycler gestärkt werden. Digitalisierungsmaßnahmen wie der elektronische Verwertungsnachweis oder der Digitale Kreislaufpass für Fahrzeuge tragen zu mehr Transparenz und Bürokratieabbau bei. Neu ist auch ein Exportverbot für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung.

Die neue Verordnung soll zügig zu Ende verhandelt werden. Unter dänischer Ratspräsidentschaft ist eine Einigung mit dem Europäischen Parlament und der Kommission bereits Ende 2025 geplant.

Quelle: BMUV

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