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Papierlose Lohnabrechnung: Effizient und umweltfreundlich

Die digitale Lohnabrechnung verschafft Unternehmen deutliche Vorteile hinsichtlich Effizienz und Nachhaltigkeit. Indem papierbasierte Abläufe entfallen, werden Ressourcen geschont und administrative Prozesse deutlich vereinfacht.

Effizienzsteigerung durch digitale Prozesse
Der traditionelle Versand von Lohn- und Gehaltsabrechnungen erfordert viele manuelle Schritte: Der Ausdruck der Unterlagen, das Falten und Kuvertieren, der Postversand sowie die Archivierung in physischen Ablagesystemen binden Zeit und verursachen laufende Material- und Versandkosten. Digitale Lohnabrechnungssysteme ersetzen diese Vorgänge durch automatisierte Prozesse, die sowohl schneller als auch kostengünstiger sind.

Darüber hinaus entstehen Vorteile bei der internen Organisation: Personalabteilungen entlasten sich durch geringere administrative Tätigkeiten und gewinnen Zeit für strategisch relevante Aufgaben. Die automatisierte Generierung und Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt über zentrale Softwarelösungen, wodurch sich Fehlerquellen reduzieren lassen. Änderungen bei Abgaben, Beiträgen oder steuerlichen Freibeträgen werden durch regelmäßige Updates der Lohnsoftware berücksichtigt und korrekt verarbeitet.

Auch aus ökologischer Sicht ist die digitale Lösung eindeutig im Vorteil. Papierverbrauch, Druckertinte, Transportwege und Lagerung entfallen vollständig. Nach Angaben des Umweltbundesamts verursacht die Herstellung einer Tonne grafischen Papiers aus Frischfasern im Durchschnitt rund 1.340 Kilogramm CO₂-Emissionen – das entspricht etwa 1,34 Kilogramm CO₂ pro Kilogramm Papier. Unternehmen, die monatlich Hunderte oder gar Tausende Abrechnungen erstellen, können durch die Umstellung auf digitale Verfahren den CO₂-Ausstoß deutlich senken. Gleichzeitig sinkt der Bedarf an Verbrauchsmaterialien wie Toner und Umschlägen, was zusätzlich Ressourcen schont.

Die Umstellung auf eine papierlose Lohnabrechnung unterstützt die Optimierung innerbetrieblicher Prozesse und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks eines Unternehmens. In Kombination mit rechtssicheren und benutzerfreundlichen Softwarelösungen bietet sie einen wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen Ansatz für zukunftsorientierte Betriebe.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Bundesarbeitsgericht hat im Januar 2025 entschieden, dass Arbeitgeber Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausschließlich elektronisch bereitstellen dürfen, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Das Urteil schafft rechtliche Klarheit und unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Prozesse.

Die Entscheidung basiert auf der Auslegung des § 108 der Gewerbeordnung, der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern eine Abrechnung über das Arbeitsentgelt in Textform zur Verfügung zu stellen. Bisher wurde darunter in der Praxis meist die papiergebundene Übermittlung verstanden. Mit dem aktuellen Urteil stellt das Bundesarbeitsgericht klar, dass die elektronische Bereitstellung über ein gesichertes digitales Portal diesen Anforderungen ebenso genügt, sofern ein dauerhafter Zugriff gewährleistet ist und der Schutz personenbezogener Daten den Vorgaben der DSGVO entspricht.

Die Entscheidung des Gerichts liefert eine rechtlich belastbare Grundlage für die vollständige Digitalisierung der Lohnabrechnungsprozesse. Unternehmen können nun ihre Gehaltsdokumente medienbruchfrei und rechtssicher elektronisch bereitstellen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Diese Rechtssicherheit erleichtert nicht nur die Umstellung technischer Abläufe, sondern schafft auch Raum für die Überprüfung bestehender papierbasierter Verfahren. Die gezielte Ablösung analoger Strukturen durch digitale Systeme ermöglicht eine effizientere und ressourcenschonendere Verwaltung.

Implementierung digitaler Lohnabrechnungssysteme
Für Unternehmen, die eine digitale Lohnabrechnung einführen möchten, bieten spezialisierte Softwarelösungen umfassende Unterstützung.

Diese Softwarelösungen bieten Funktionen wie automatisierte Berechnungen, digitale Archivierung und sichere Datenübertragung, was den gesamten Prozess der Lohnabrechnung vereinfacht und optimiert. Neben der Erstellung der monatlichen Abrechnungen lassen sich auch Meldungen an Sozialversicherungsträger und das Finanzamt direkt über das System abwickeln. Dadurch entfällt der manuelle Versand von Unterlagen und die Kommunikation mit Behörden wird beschleunigt.

Auch übliche Lohnbestandteile wie Zuschläge, geldwerte Vorteile, Sachbezüge oder einmalige Sonderzahlungen können flexibel berücksichtigt werden. Gesetzliche Änderungen bei Beitragssätzen, Freibeträgen oder Meldefristen werden über regelmäßige Software-Updates automatisch integriert, sodass die rechtliche Konformität stets gewährleistet bleibt. Die digitale Archivierung kann die gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrungspflicht gemäß GoBD erfüllen, sofern sie revisionssicher umgesetzt wird. Sie ermöglicht zudem einen effizienten und schnellen Zugriff auf archivierte Abrechnungen und andere relevante Dokumente.

Für die Belegschaft bieten moderne Systeme benutzerfreundliche Portale, über die aktuelle und ältere Abrechnungen jederzeit digital eingesehen und heruntergeladen werden können. Dies stärkt die Transparenz und reduziert Rückfragen an die Personalabteilung.

Die technische Einführung digitaler Abrechnungssysteme erfolgt in der Regel ohne aufwendige Infrastrukturmaßnahmen. Viele Lösungen sind cloudbasiert und lassen sich über standardisierte Schnittstellen in vorhandene Buchhaltungs- und HR-Systeme integrieren. Damit eignet sich die papierlose Lohnabrechnung sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch für größere Organisationen mit komplexeren Anforderungen.

Die Umstellung auf digitale Lohnabrechnungssoftware stellt somit eine sinnvolle Investition dar, die sowohl betriebliche Effizienz steigert als auch einen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Gleichzeitig verbessert sich die rechtliche Absicherung und die Nachvollziehbarkeit interner Prozesse, was ein weiterer Schritt in Richtung moderner und nachhaltiger Unternehmensverwaltung ist.

Autorin: Leonie Ekaf
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